Die Einkommensteuererklärung einreichen … oder doch nicht?

„Muss mein Sohn eigentlich eine Einkommensteuererklärung einreichen?“ fragt mich die freundliche Kassiererin im Supermarkt. Typische Antwort von mir: „Jain!“
Hat jemand das ganze Jahr bei einem Arbeitgeber geackert, dann braucht er keine Einkommensteuererklärung einreichen. Und bevor Sie jetzt … puh … ausatmen – lesen Sie bitte auch die Ausnahmen.
Eine Einkommensteuererklärung muss eingereicht werden, wenn eine der folgenden Situationen eintrat:

Steuerklassen-Wechsel oder Steuerklasse 6,
mehrere Arbeitgeber gleichzeitig, Abfindung oder Arbeitslohn für mehrere Jahre,
ein Ehepartner hat Steuerklasse 3 und der andere 5 oder
ein Ehegatte lebt im EU-Ausland und ist noch auf Ihrer Lohnsteuerkarte eingetragen,
Scheidung oder Tod des Ehegatten,
ein Kind kam in die Familie und es floss Elterngeld vom Staat,
Sie erhielten Krankengeld, Überbrückungsgeld, Arbeitslosengeld oder andere Lohnersatzleistungen,
es kommen weitere Einnahmen hinzu, wie etwa ein klitzekleiner Acker, der verpachtet ist oder die Miete aus der Einliegerwohnung oder Rente oder Zinsen aus dem Ausland oder die Umsätze aus den Flohmarkt-Verkäufen oder von Ebay …

Sie sehen, da ist man schnell dabei.

Das bedeutet aber nicht automatisch, dass das Finanzamt zusätzlich Steuern anfordert. Es kann genauso gut zu einer Steuererstattung kommen. Da heißt es mit spitzem Bleistift rechnen oder sich eines Programmes bedienen.

Wer fit ist, lädt sich das kostenlose Programm ELSTER vom Finanzamt auf seinen PC. Hier gibt es einige Hilfen und wenn es Ihnen gelungen ist, alle roten Lämpchen auszuschalten, rechnet ELSTER auch die Steuerlast für das Jahr aus.

Wenn Sie der Name des Programmes ELSTER aber zu sehr an einen diebischen Vogel erinnert, vereinbaren Sie doch einen Termin mit

Ihrer Steuerberaterin Andrea Fritsch