Ihr Nutzen / Ihr Vorteil:

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Steuerberatung ganzheitlich

Sie geben lästige Aufgaben an einen kompetenten Berater ab, verschaffen sich damit Zeit und können sich den schönen und wichtigen Dinge des Lebens widmen.

Sie erhalten Tipps, um Ihre Steuerbelastung zu senken. Sie umschiffen elegant die Fallstricke des Steuerrechts.

Gern können wir natürlich auch über eine Arbeitsteilung sprechen: Sie beauftragen mich mit den Punkten, die Sie wirklich nicht selbst machen möchten. Im Gespräch können wir das völlig flexibel gestalten, ganz wie Sie es benötigen und wünschen.

Meine Angebote:

Bei der klassischen Finanzbuchhaltung werden die Unterlagen als Papierbelege eingereicht und von uns verarbeitet. Die Bankauszüge können jedoch auch online direkt von Ihrer Bank über das DATEV Rechenzentrum übermittelt werden.

Die Finanzbuchführung ‚mit Zukunft‘ sieht ein Digitalisieren Ihrer Belege vor und die Datenübermittlung erfolgt online. Die gescannten Belege stehen zum gemeinsamen Zugriff durch Sie und durch meine Kanzlei im DATEV Rechenzentrum bereit. Die digitalen Belege werden gleichzeitig korrekt archiviert, während die Originalbelege bei Ihnen im Hause verbleiben.

Wollen Sie mehr darüber wissen, dann rufen Sie mich an.

  • Selbstverständlich kann im Anschluss an die Buchhaltung auch Ihre Umsatzsteuer beim Finanzamt angemeldet werden.
  • Ich erstelle Ihren Jahresabschluss und erledige die Anlagenbuchführung,

auch in Sonderfällen wie z. B. der Betriebsaufgabe, der Auseinandersetzung von Gesellschaftern oder im Falle, dass Sie einen Abschluss oder eine Auswertung bei Ihrem Kreditinstitut vorlegen möchten.

  • Natürlich umfasst mein Angebot auch die elektronische Übermittlung des Jahresabschlusses an das Finanzamt (E-Bilanz) bzw. die Offenlegung beim Bundesanzeiger, sofern Sie dieser Pflicht unterliegen.
  • Ich fertige für Sie Steuererklärungen in den Bereichen

Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Tipp: Die Frist zum Einreichen Ihres Jahresabschlusses sowie Ihrer Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung endet grundsätzlich am 31. Mai des Folgejahres. Beauftragen Sie mich mit der Erstellung, gewinnen Sie Zeit bis zum 31. Dezember des Folgejahres!

Sie erhalten steuerliche Beratung bei Ihrem Testament, im Gestalten der Unternehmensnachfolge oder wenn Sie Ihr Erbe antreten.

  •  Betriebsprüfungen und Sozialversicherungsprüfungen können auf Wunsch in meiner Kanzlei stattfinden. Das bringt Ihnen Erleichterung und spart Ihnen Zeit. Für den Prüfer steht während der gesamten Zeit der Außenprüfung ein kompetenter Ansprechpartner bereit.
  • Sie sind mit Ihrem Steuerbescheid nicht einverstanden?

Ich prüfe den Bescheid, lege in Absprache mit Ihnen Einspruch / Widerspruch ein und vertrete Sie im Klageverfahren vor den Finanzgerichten.

Tipp: Die Frist zum Erheben eines Einspruchs gegen Ihren Steuerbescheid beträgt grundsätzlich einen Monat. Danach ist der Bescheid bestandskräftig und ein Einspruch nicht mehr möglich!