Checkliste Einkommensteuer-Erklärung
– für Sie konzipiert!

Eine Checkliste Einkommensteuer-Erklärung finden
und damit dieses leidige Thema einfach abhaken – geht das?

Ja, wenn Sie erst die Checkliste Einkommensteuer-Erklärung und dann die richtigen Unterlagen zur Hand haben!

Vor dem Erfolg mittels Ihrer Checkliste Einkommensteuer-Erklärung steht die Suche:
aus allen Ecken des Arbeitszimmers, Ihres Büros oder evtl. auch unter der Couchgarnitur sollten Sie Ihre Belege zusammensuchen.

Haben Sie auch richtig unter’s Sofa geguckt? Finden Sie nicht alles, hat’s vielleicht im Eifer des Gefechts der Hund gefressen oder Ihr Kind vor Begeisterung zerrissen.
Lachen Sie nicht – hab ich alles schon erlebt! Na gut, dann machen Sie eben mit dem weiter, was Sie finden in Ihrer Checkliste Einkommensteuer-Erklärung …

Um das Ganze lückenlos und wasserfest zu machen, hier die ultimative Checkliste Einkommensteuer-Erklärung.
Drucken Sie sich diesen Artikel einfach aus und haken Sie entspannt ab, was Sie schon erledigt haben. Schon haben Sie Ihr Erfolgserlebnis für heute direkt vor Augen!

Also, es geht los – nur Mut! Sie brauchen diese Checkliste Einkommensteuer-Erklärung:

Personalausweis  –> bringen Sie bitte zu unserem Besprechungstermin mit

Steuerliche Identifikationsnummer für Sie, Ihren Ehegatten & Ihre Kinder
–> die finden Sie z. B.  für sich & Ehemann / Ehefrau in Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid ganz oben links

Versicherungen:
Absetzen dürfen Sie Unfall-, Haftpflicht-, Kranken-, Berufunfähigkeitsversicherungen.
Haftpflichtversicherungen für Auto, Hund, Pferd oder Wohnung – alles geht.
Lebens- und Rentenversicherungen sind nur noch absetzbar, wenn Sie diese bis einschließlich 31.12.2004 abgeschlossen haben.
Ein späterer Vertragsabschluss wird steuerlich nicht mehr berücksichtigt.
Aus diesem Grund ist es sinnvoll, die Policen einzusehen. Dort finden Sie das Datum des Vertragsabschlusses für Ihre Lebens- und Rentenversicherung.

Spenden an Hilfsorganisationen, Vereine oder Kirchengemeinden

Beiträge an Politische Parteien

Beiträge an Berufsverbände und / oder Gewerkschaften

Bescheid über den Grad der Behinderung, aktuell gültiger Behindertenausweis und Nachweis einer eventuell bestehenden Pflegestufe eines Ihrer Familienangehörigen

Krankheitskosten:
Brille, Zahnarzt, Zuzahlungen, Medikamente, Kur- und Reha-Kosten (soweit zuvor vom Arzt verordnet) sowie Fahrten zu Untersuchungen und Therapien
Erstattungen der Krankenkasse oder der Versicherung sind abzuziehen!

Beerdigungskosten, soweit diese Ihr Erbe übersteigen

ordnungsgemäß gemeldete Haushaltshilfe

haushaltsnahe Dienstleistungen und haushaltsnahe Handwerkerleistungen
Einzelheiten hierzu unter https://steuerberatung-fritsch.de/haushaltsnahe-leistungen/

Bescheinigungen des Anbieters Ihrer Riester-Verträge
Sozialversicherungsnummer, falls nicht in der Riester-Bescheinigung enthalten

Unterhaltsleistungen an bedürftige Familienangehörige im In- oder Ausland

Schul- und Studienbescheinigungen sowie Ausbildungsverträge bei Kindern zwischen 18 und 25 Jahren

Aktueller Einkommensteuerbescheid Ihrer Kinder, falls vorhanden

Lohnsteuerbescheinigung Ihrer Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Lohnsteuerbescheinigung Ihrer Kinder, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und von Ihnen Unterhalt beziehen

Angaben über Werbungskosten Ihrer Kinder: Das können sein z. B. Arbeitsmittel, Fortbildungskosten, Bewerbungskosten, Fahrten zum Ausbildungsplatz usw.

Bescheinigung über Schulgeld, das für Privatschulen anfällt

Kinderbetreuungskosten (Krippe, Tagesmutter, Kindergarten oder -tagesstätte, Schulbetreuung nach Unterrichtsende)

Üben Sie ein Ehrenamt aus und erhalten dafür eine Vergütung, müssen auch diese Angaben in der Einkommensteuererklärung deklariert werden. Es gibt verschiedene Freibeträge für Ehrenämtler. Kosten dürfen Sie gerne sammeln, wir schauen dann gemeinsam, ob diese Aufwendungen relevant sein könnten.

Alle Lohnsteuerbescheinigungen für Sie und Ihren Ehegatten

Bescheide über Lohnersatzleistungen, wie z. B. Arbeitslosengeld I und II, Kurzarbeitergeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Krankengeld, Übergangsgeld, Wiedereingliederungshilfen

Fahrten zur Arbeit – bitte listen Sie alle einzelnen Kategorien genau auf:
Entfernungskilometer Wohnung – Arbeitsstätte,
Anzahl der Arbeitstage in der Firma bzw. im Betrieb,
Anzahl der Arbeitstage in Heimarbeit, d. h. im Homeoffice,
Anzahl der Tage mit Dienstreisen, Außenterminen oder Kundenbesuchen,
Urlaubs- und Krankheitstage

Aufwendungen für Arbeitsmittel wie z. B. Computer und Zubehör, Bücher, Fortbildungen, Bewerbungen

Kosten für die Einrichtung eines Arbeitsraumes oder einer Büroecke im häuslichen Umfeld: bitte sammeln Sie zunächst alle Kosten inklusive der laufenden Unterhaltskosten.
Wir überlegen gern mit Ihnen gemeinsam, inwieweit das Homeoffice steuerlich geltend gemacht werden kann und sollte.

Umzugskosten, sofern der Umzug aus beruflichen Gründen erforderlich wurde und den Weg zur Arbeit um mindestens eine halbe Stunde verkürzt

Reisekosten für Seminare, Fortbildungen, Kundenbesuche oder bei Auswärtstätigkeit (Baustellen / Montage …)

Doppelte Haushaltsführung aus beruflichen Gründen: Der Nachweis des Lebensmittelpunktes ist bei Singles unbedingt erforderlich!
Bei Verheirateten / Müttern / Vätern können Familienheimfahrten, Miete und Umlagen sowie ggf. Hausrat für die Zweitwohnung geltend gemacht werden

Bescheinigung über Altersvorsorge wie z. B. Riester– oder Rürup-Rente

Anlage VL = Bescheinigung über Vermögenswirksame Leistungen

Guthabenzinsen, Dividenden und andere Erträge aller Banken, Sparkassen, Bausparkassen im In- und Ausland
Dazu gibt es von den Instituten sogenannte Erträgnisaufstellungen oder besser noch Steuerbescheinigungen.

Für Vermieter: Miet- und Pachteinnahmen sowie Umlagen
Aufwendungen für das Mietobjekt wie z. B. Instandhaltungen, Schuldzinsen, Grundsteuer, Versicherungen, Fahrten zum Objekt und ggf. das Arbeitszimmer können geltend gemacht werden

Für Rentner: Aktuelle Rentenbescheide und der erste Renten-Bewilligungsbescheid bei Rentenbeginn. Wenn Sie vom Rentenversicherungsträger ein Schreiben über den sogenannten Rentenanpassungsbetrag haben oder dort beantragen können, umso besser.

Private Veräußerungsgeschäfte: dazu gehört der Kauf und Verkauf von Immobilien innerhalb von zehn Jahren.
Außerdem gehören dazu Wertpapiergeschäfte
und andere Wertgegenstände wie z. B. Antiquitäten und Sammlerstücke oder Fahrzeuge,
sofern sie nach dem 31.12.2008 gekauft und wieder verkauft wurden.

Äußerst hilfreich ist es auch, wenn Sie Ihren Einkommensteuerbescheid des Vorjahres und Ihre letzte Einkommensteuererklärung zur Hand haben, sodass die Angaben Ihnen auch für das aktuelle Jahr weiterhelfen können. Manche Dinge ändern sich vielleicht gar nicht so sehr … !?

Überlegen Sie bitte abschließend, ob Sie weitere Einnahmen hatten?

Es gilt: Auch unsere ultimative Checkliste Einkommensteuer-Erklärung kann nicht alle Ihre individuellen Lebenssituationen abdecken ...

Haben Sie Zweifel, ob Sie einen Sachverhalt versteuern müssen oder Ausgaben steuerlich geltend machen dürfen, vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit Ihrer

Steuerberaterin Andrea Fritsch, seit 2021 Jahnstraße 3 in 65623 Hahnstätten

Und wenn Sie nun noch Energie übrig haben, hier der Link zum Einkommensteuerprogramm der Finanzverwaltung https://www.elster.de/
(ausprobieren können Sie es doch mal).

                                                                                                        veröffentlicht 24. November 2015, letztes Update 9. Juni 2021