Der Traum vom Leben zu zweit ist geplatzt. Sie denken gerade über eine Trennung und Scheidung nach. Versinken Sie bitte nicht nur in Ihrem Kummer, sondern versuchen Sie in dieser schwierigen Situation dennoch einen halbwegs kühlen Kopf zu bewahren.
Denn jetzt brauchen Sie Plan B. Mein dringender Rat:
Informieren Sie sich rechtzeitig vor Trennung und Scheidung
(rechtzeitig heißt: bevor Sie zum Rechtsanwalt gehen!)
über das Einkommen & Vermögen Ihres Demnächst-Ex-Partners.
Fragen Sie zu diesem Zweck nach
Konto- und Depotauszügen, Gehaltsnachweisen, Gewinnermittlungen oder Bilanzen (falls Ihr Ehegatte gewerblich oder selbständig tätig ist), Kreditverträgen, Versicherungsverträgen, Kaufverträgen für Auto und Hausrat und allem anderen, was Ihr Demnächst-Ex so sein Eigen nennt.
Kopieren Sie die Belege, die Sie bekommen. Auch Fotos der Gegenstände sind von Vorteil und heutzutage unkompliziert anzufertigen. Nur: tun Sie’s!
Hatten Sie vor Ihrer Heirat eine Vermögensliste angefertigt?
https://steuerberatung-fritsch.de/die-ehe-ist-keine-versorgungseinrichtung/
Jetzt können Sie sie brauchen!
Ein Tipp aus der Praxis und wichtig zu wissen:
Wer bei Trennung und Scheidung aus der Wohnung auszieht kommt nicht wieder rein!
Und noch ein weiterer wichtiger Hinweis: Denken Sie sehr zeitnah über die Änderung Ihrer Lohnsteuerklassen nach. Warum?
Damit Ihnen der Splittingvorteil Ihrer Ehe nicht spätestens nach Trennung und Scheidung bei Ihrer nächsten Einkommensteuererklärung ‚um die Ohren fliegt‘. Denn wurde Ihnen vom Arbeitgeber zu wenig Steuer einbehalten, weil Sie z. B. eine günstige Steuerklasse haben, dürfen Sie das auf Heller und Pfennig an den Fiskus zurück zahlen.
Und das kann so richtig, richtig weh tun.
Ob Sie nun Steuerklasse I (Eins) oder IV (Vier) wählen, tut nichts zur Sache. Aber kommen Sie schleunigst raus aus der Steuerklasse III, sofern das finanziell irgendwie für Sie tragbar ist. Das ist schon mal das Wichtigste.
Der Vollständigkeit halber: Alleinerziehende Steuerpflichtige mit Kind dürfen nach Trennung und Scheidung – sofern Sie nicht mit einem weiteren Erwachsenen zusammen leben – die Steuerklasse II wählen. Das garantiert Ihnen einen steuerlichen Entlastungsbetrag und den benötigen Alleinerziehende natürlich, um das monatliche Einkommen aufzustocken.
Literaturempfehlungen:
> Stiftung Warentest / Finanztest „Aus und Vorbei: Hilfe bei Scheidung und Trennung“
und
> WISO „Scheidung, Trennung, Unterhalt“
sowie die Broschüre „Eherecht und Ehevertrag“ des Bayerischen Staatsministeriums, kostenfrei unter diesem Link:
http://www.justiz.bayern.de/service/broschueren/
Haben Sie zur Steuerklassenwahl oder zum steuerlichen Abzug Ihrer Scheidungskosten Fragen, bin ich für Sie da.
Einstweilen empfehle ich Ihnen dieses Video hier auf der homepage: Lohnsteuerklassen – wie Sie durch die richtige Wahl mehr Nettolohn und Ersatzleistungen erhalten.
Der Link zum Video: http://www.deubner-online.de/taxplain/videopages/iframe_inhalt.php?kdnr=510718440
Ihre Steuerberaterin Andrea Fritsch veröffentlicht am 15. März 2016