Erbe und Vollmachten – hat das nicht noch Zeit?

Natürlich wollen wir alle alt werden! Leider kommt aber manchmal was dazwischen … Erbe und Vollmachten regeln hilft dabei.

Wie sagte John Lennon so schön? „Leben ist das, was passiert, während Du eifrig dabei bist, andere Pläne zu machen.“
Da sagt das Leben dann manchmal: ‚April, April‘ … und das ist kein Scherz.

Man sollte also mit den Regelungen zum Erbe und Vollmachten für den Ernstfall nicht lange fackeln.
Gehen Sie es frühzeitig an, Sie werden mit einem guten Gefühl der Erleichterung belohnt!

Ein Anwalt meinte zu mir:
„Wenn Sie Erbe und Vollmachten selbst machen wollen oder allein regeln, kann es eigentlich nur falsch werden – und so richtig schief gehen.“ Das hab‘ ich mir hinter die Ohren geschrieben.
Deshalb: Lassen Sie sich anwaltlich oder notariell beraten, gehen Sie zu einem Fachanwalt für Erbrecht oder zum Notariat Ihres Vertrauens! Die können in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater / Ihrer Steuerberaterin ein Rundum-Sorglos-Paket schnüren.

Gerade wenn Sie Unternehmer sind oder Vermögen Ihr Eigen nennen, ist es unabdingbar, Ihre Nachfolge klug und langfristig zu planen.

Noch wichtiger, als das Erbe zu regeln ist meines Erachtens das Aufsetzen einer Generalvollmacht (auch genannt Vorsorgevollmacht) sowie einer Betreuungsverfügung und einer Patientenverfügung.

Die soeben genannten Verfügungen gelten alle für den Fall, dass man den Unfall – oder was immer Menschen alles so zustoßen mag – übersteht. Nicht immer kann man dann aber noch für sich selbst handeln oder entscheiden.

Noch so ein kluger Satz, der für Erbe und Vollmachten gilt:

Vorsorge heißt Gestalten!

Will heißen: es ist immer besser, etwas zu regeln und sich Gedanken zu machen, als nichts zu regeln. Nur so halten Sie das Heft in der Hand und haben die Chance, dass Ihr Wunsch & Wille umgesetzt werden kann im Fall der Fälle.

Wollen Sie sich zu diesem Thema erst einmal einlesen, gebe ich Ihnen hier Literaturempfehlungen an die Hand:

Zum einen unsere „Tools / Videos“ hier (für Gründer und Unternehmer):
http://www.deubner-online.de/taxplain/videopages/iframe_inhalt.php?kdnr=510718440

Außerdem hat das Bayerische Staatsministerium folgende Broschüren herausgebracht:
> „Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter: durch Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung“
sowie
> „Vorsorge für den Erbfall: durch Testament, Erbvertrag, Schenkung“
und
> „Die Vorsorgevollmacht“.
Kostet alles nicht viel, bringt Ihnen aber viel!

Hier der Link für Sie: http://www.justiz.bayern.de/service/broschueren/

Passen Sie gut auf sich auf!
Ihre Steuerberaterin Andrea Fritsch                                                                                  veröffentlicht 1. April 2016