Auch wenn der Gesetzgeber etwas anderes verspricht: die Ehe ist keine Versorgungseinrichtung!
Ich bitte Sie: verabschieden Sie sich von diesem Glauben.

… Alles dreht sich um die Liebe … rosarote Brille, Herzchen in den Augen, hach, ist das schööön!
HAPPY END, Klappe.
Und wenn sie nicht gestorben sind, dann leben sie ihr Märchen noch heute.

Soweit die Theorie.

Halt! Vor der Ehe gibt es doch einiges zu bedenken.

Ehevertrag. Schon mal gehört. Noch nie drüber nachgedacht.
Sollten Sie aber.

Vertrauen ist gut. Aber aufgeklärt sein und die Verhältnisse für den Fall der Fälle fair regeln ist besser.

Also, ich bitte Sie in Ihrem Interesse: Gehen Sie (gemeinsam oder allein, ganz egal, Hauptsache Sie gehen!) zum Anwalt. Der sollte im besten Fall ein Fachanwalt für Familienrecht sein. Das Ganze nennt sich Erstberatung und kostet nicht viel. Das aber sollte Ihnen Ihre Absicherung im Ernstfall schon wert sein.

Der Anwalt sensibilisiert Sie, damit Sie hinterher nicht sagen, Sie hätten nicht gewusst worauf Sie sich mit einer Heirat einlassen.

Merke: Der gesetzliche Güterstand – der sich etwas irreführend ‚Zugewinngemeinschaft‘ nennt – ist nämlich faktisch mehr eine ‚Gütertrennung‘. Es ist so, wenn es auch nicht so heißt.

Und wenn Sie nun in Ihrer Ehe all Ihr Geld einfach ‚zusammen schmeißen‘, machen Sie’s bei einer Trennung nur unnötig kompliziert. Besser ist es, was mein ist, mein zu belassen und was Dein ist, Dein zu belassen. Auch auf getrennten Konten, ja, das hat nichts mit Mißtrauen zu tun, sondern mit gesundem Menschenverstand. Natürlich dürfen Sie ein gemeinsames Konto, z. B. als Haushaltskonto, führen, aber das Vermögen eines jeden Ehegatten sollte wirklich bei dem bleiben, dem es ursprünglich gehörte. Das hat nicht nur handfeste rechtliche, sondern auch steuerliche Vorteile (oder vielmehr, es vermeidet Nachteile).

Grandioser Tipp in diesem Zusammenhang:

Sie sollten zumindest zum Tag der Eheschließung (= Stichtag) so eine Art ‚Inventur‘ machen.

Inventur heißt Bestandsliste Ihrer Vermögenswerte und Ihrer Schulden. Und das Ganze am besten mit Nachweisen versehen, also z. B. Kontoauszügen, Depostauszügen, Darlehensverträgen, Grundbuchauszügen, Kfz-Kaufvertrag oder Kfz-Brief usw., je nachdem was Sie so alles Ihr Eigen nennen.

Und sagen Sie mir nicht, die Hochzeitsvorbereitungen seien schon stressig genug, das können Sie jetzt nicht auch noch wuppen. Das lass ich nicht gelten, denn hier geht es um Ihr Geld! Soviel Zeit muss also sein. Basta. Gehen Sie es an!

Der Vollständigkeit halber will ich abschließend noch erwähnen, dass man Regelungen und Eheverträge natürlich auch noch nach der Eheschließung bzw. während der Ehe aufsetzen kann. Mein Rat ist jedoch, es vorher zu vereinbaren. Glauben Sie mir: man lernt die Liebste oder den Liebsten dabei einfach noch besser kennen. Kann ja nicht schaden. So können Sie ruhigen Gewissens in Ihr Abenteuer Ehe starten.

Zum Einlesen geht’s hier zur kostenfreien Broschüre „Eherecht und Ehevertrag“ des Bayerischen Staatsministeriums:
http://www.justiz.bayern.de/service/broschueren/

Und jetzt wünsche ich Ihnen eine fröhliche, entspannte Hochzeitsfeier, einen guten Start und viel Glück in der Ehe!

Ihre Steuerberaterin Andrea Fritsch

veröffentlicht 1. März 2016