Steuerliche Identifikationsnr.
Was bitte hat das mit dem Jahresendspurt zu tun?
Ja, man möchte sich in Weihnachtsdekorationen und Plätzchenbacken verlieren! Bratapfelduft zieht durch’s Haus – die Vorfreude steigt.
Leider muss ich Sie nun kurz auf den harten Boden der Realität zurück beamen. Hier geht es um Ihr Geld.
Genauer gesagt um Ihre Zinsen und um Ihr Kindergeld.
Die Kindergeldkasse sowie das Bundeszentralamt für Steuern haben sich für Sie wieder Schönes und Überraschendes zum Fest ausgedacht:
Laufen Sie also bis 31.12.2015 noch zu Ihrer Bank bzw. Ihren Banken.
Der amtliche Text der Neuigkeit lautet nämlich so:
„Freistellungsaufträge ohne gültige steuerliche Identifikationsnummer (IDNr.) verlieren ab 1.1.2016 ihre Gültigkeit.“
Bitte achten Sie also darauf: Teilen Sie – sofern noch nicht geschehen – Ihre steuerliche IdNr. gegenüber der Bank bzw. den Banken mit. Dies gilt für alle Ihre Freistellungsaufträge, die Sie für einen unbefristeten Zeitraum erteilt haben.
Wenn Sie mehr über das Thema ‚Freistellungsaufträge‘ wissen möchten, klicken Sie einfach hier:
https://steuerberatung-fritsch.de/banken-und-freistellungsauftraege/
Haben Sie Kinder, müssen Sie zusätzlich mit Ihrer Kindergeldkasse kommunizieren.
Denn: Kindergeldzahlungen werden eingestellt, wenn keine gültige steuerliche Identifikationsnr. für Eltern und Kinder angegeben ist.
Hier ist Ihr Zutun allerdings nicht ganz so dringlich: Die steuerlichen Id-Nummern dürfen Sie im Laufe des Jahres 2016 nachreichen.
Aber es bleibt dabei: Ihre IdNr., die des anderen Elternteils und die des Kindes sind Anspruchsvoraussetzungen für die Kindergeldzahlung!
Und wenn Sie nun Ihre steuerliche Identifikationsnr. nicht finden? Dann gibt es einige Möglichkeiten für Sie, keine Panik:
Ihre Steuer-Identifikationsnr. und die Ihres Kindes finden Sie üblicherweise im jeweiligen Mitteilungsschreiben des Bundeszentralamts für Steuern. Ihre Nummer ist allerdings auch auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers oder in Ihrem Einkommensteuerbescheid verzeichnet. Die steuerliche Identifikationsnr. bleibt ein Leben lang gültig. Sollten Sie Ihre Steuer-Identifikationsnr. in den genannten Unterlagen nicht finden, können Sie mit dem Eingabeformular im Internetportal des Bundeszentralamts für Steuern um erneute Zusendung bitten. Die Mitteilung der Steuer-Identifikationsnr. durch das Bundeszentralamt für Steuern erfolgt schriftlich. Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann die steuerliche Identifikationsnr. weder telefonisch noch per E-Mail übermittelt werden.
Und hier der Link zum Bundeszentralamt für Steuern:
http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Steuerliche_Identifikationsnummer/steuerid_node.html
So, nun habe ich Sie vorgewarnt und Sie dürfen weiter Ihre wundervollen Adventsplätzchen backen. Mmmmhhhh, riecht das gut!
Eine schöne Adventszeit wünscht
Ihre Steuerberaterin Andrea Fritsch
veröffentlicht 30. November 2015