Kleinunternehmer – Wann Sie keine Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen müssen – das neue Erklärvideo!

Als Gründer oder Unternehmer mit geringen Umsätzen können Sie Verwaltungsaufwand sparen und Kleinunternehmer sein. Voraussetzung: Sie nutzen die sogenannte Kleinunternehmer-Regelung bei der Umsatzsteuer, denn damit brauchen Sie auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer auszuweisen. Weiterer Vorteil: keine regelmäßigen – meist monatlichen – Umsatzsteuer-Voranmeldungen an das Finanzamt senden! Für viele Selbstständige ist diese Regelung deshalb attraktiv. Sie spart Zeit und Geld und ist also für Unternehmer wie ein kleines Bonbon vom Staat.

Nutzen können die Kleinunternehmer-Regelung Selbstständige, die im Vorjahr maximal 17.500 € Umsatz hatten und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 € Umsatz erzielen. Das heisst: am 01. Januar muss der Umsatz des gesamten Kalenderjahres sehr sorgfältig „gepeilt“ werden.

Aber Achtung: Nicht für alle Selbstständigen ist die Kleinunternehmer-Regelung auch finanziell günstig. Sie verzichten damit auch auf die Möglichkeit, sich Umsatzsteuer aus Eingangsrechnungen (die sogenannte Vorsteuer) vom Finanzamt erstatten zu lassen.

Ich empfehle Ihnen eine kurze Information zu dem Thema: Was es mit der Regelung genau auf sich hat, erfahren Sie in unserem neuen Video „Kleinunternehmer – Wann Sie keine Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen müssen“
unter http://www.deubner-online.de/taxplain/videopages/iframe_inhalt.php?kdnr=510718440

Lassen Sie sich jetzt von uns beraten, ob Sie diese Möglichkeit nutzen können und auch sollten – oder besser die Regelbesteuerung. Denn die Entscheidung ist immer nur für ein ganzes Kalenderjahr möglich. Zum Jahresanfang ist ein Wechsel zur Kleinunternehmer-Regelung oder zur Regelbesteuerung deshalb am einfachsten möglich. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit

Steuerberaterin Andrea Fritsch

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veröffentlicht 28. Januar 2016