Haben Sie bei der Steuerklasse immer noch die Qual der Wahl?

Update: Die Broschüre „Steuern zahlen, aber richtig“ steht nun auf der Homepage
der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz für Sie zum Download bereit!

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Weitere Informationen

Das Familienministerium hat in Zusammenarbeit mit der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz zum Thema Steuerklasse einen aufschlussreichen Steuerleitfaden herausgegeben.

Untertitel: „Ein Steuerleitfaden zur Wahl der richtigen Steuerklasse – (nicht nur) für Frauen.“

Das Vorwort, das nicht zuletzt von meinem früheren Ausbilder Herrn Edgar Wilk – heute Präsident der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz – mitverfasst wurde, hat mir enorm gut gefallen. So gut, dass ich den Wortlaut hier im Original wiedergeben möchte.

Dieses Vorwort zum Leitfaden befasst sich mit meinem Lieblingsthema:
der Gleichberechtigung von Männern und Frauen im wahren Leben, beim Einkommen und vor dem (Steuer-)Gesetz.
Wahrlich, schöner hätte ich es auch nicht formulieren können! Es bringt alles, worin ich mein Herzblut lege im Beruf auf den Punkt.

Aber lesen Sie selbst (Quelle: Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz)

das VORWORT zum Steuerleitfaden:

„Liebe Leserin, lieber Leser,

ohne Steuern ist kein Staat zu machen, denn mit Steuereinnahmen finanziert der Staat die Ausgaben für das Gemeinwohl.

Die zu zahlenden Steuern sollten aber fair verteilt werden. Das gilt nicht nur für unser Gemeinwesen, sondern auch innerhalb der Familie, der Ehe, der Partnerschaft.

Denn hier gilt: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Sie sind auch gleich verantwortlich für ihre Existenzsicherung. Um diese Verantwortung wahrnehmen zu können, sollten beide Ehegatten bzw. Lebenspartnerinnen oder -partner die Wahlmöglichkeiten im deutschen Steuerklassensystem kennen.

Statt nur das höchstmögliche gemeinsame monatliche Haushaltseinkommen ins Kalkül zu ziehen, ist es heute sinnvoll, beide individuellen Monatseinkommen in den Fokus zu nehmen. Denn das eigene Einkommen hat auch für Frauen an Bedeutung gewonnen. Es bedeutet für sie die Möglichkeit, ihren persönlichen Lebensunterhalt zu bestreiten und ihr Leben nach eigenen Vorstellungen gestalten zu können. Weitere Vorteile der finanziellen Unabhängigkeit sind der Erwerb eigener Ansprüche (z. B. Arbeitslosen- oder Rentenanspruch) sowie – im Fall einer Scheidung – die Vermeidung von Unterhaltsnachteilen nach dem derzeitigen Unterhaltsrecht.

Existenzgefährdende Risiken wie Krankheit, Berufsunfähigkeit oder der Tod der Partnerin oder des Partners können ebenfalls gravierende Auswirkungen auf das Einkommen haben.

Wie hoch das individuelle Einkommen ausfällt, hängt auch – häufig sogar erheblich – von der gewählten Steuerklasse ab. Der Gesetzgeber hat mehrere Steuerklassen geschaffen, mit deren Hilfe sich das monatliche Steuerzahlen verteilen lässt. Mit dieser Broschüre möchten wir Ihnen helfen, die für Sie passende Steuerklasse zu finden. Welche Variante Sie wählen, müssen Sie anhand Ihrer persönlichen Verhältnisse entscheiden. Die Broschüre bietet Ihnen eine Orientierung, die für Sie beste Entscheidung zu treffen. Sie zeigt Ihnen Ihre Wahlmöglichkeiten auf und weist auf deren Vor- und Nachteile hin.

Die Broschüre kann und will die Beratung durch Steuerberaterinnen und Steuerberater, die auf die jeweilige Situation genauer eingehen können, nicht ersetzen. Bitte wenden Sie sich daher im Einzelfall an eine oder einen der rund 95.500 Steuerberaterinnen und Steuerberater bundesweit. Diese finden Sie im bundesweiten Steuerberater-Suchdienst, der auf der Internetseite der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz abrufbar ist.“

Break …

Meine Kollegin hat mir ergänzend noch einen „wunderschönen“ Satz zu den sogenannten Minijobs in die Hand gedrückt, den ich Ihnen ebenfalls nicht vorenthalten will, denn er zeigt – zu meinem Leidwesen – zusammenfassend das ganze Elend der Zukunftsvorsorge bei diesen allgemein doch sehr beliebten Beschäftigungsverhältnissen:

„Ein volles Jahr mit einem Minijob bringt so einen Rentenanspruch von – aufgepasst! (… ja, das steht da genau so) – 4,43 Euro (West) und 4,66 Euro (Ost) monatlich …“

(Quelle: www.lohnsteuer-kompakt.de – Neue Regeln zur Rentenversicherung ab 2017)

Na, ist das nicht wahrhaft erhebend?

Abschließend von mir hier noch ein paar hilfreiche Links:

www.sbk-rlp.de

http://www.mffjiv.rlp.de

https://steuerberatung-fritsch.de/das-steuerliche-ehegattensplitting-ein-antiquierter-klassiker/

https://steuerberatung-fritsch.de/steuerklassen-die-qual-der-wahl/

Bei Fragen zum Thema bin ich gern für Sie da!

Sandra Töpper
Dipl.-Betriebswirtin (FH)                                                                               veröffentlicht am 01.10.2017