Es kommt mal wieder etwas Neues auf uns zu

Wir wollen uns auf unser Geschäft konzentrieren. Wir wollen Umsatz machen und Geld verdienen. Deshalb haben wir uns selbstständig gemacht. Ja genau – Selbst und Ständig. Das schreiben wir in Großbuchstaben. Wir akzeptieren, dass der Fiskus einen Teil unseres Gewinnes erhält. Dazu darf es angemeldete Betriebsprüfungen geben. Doch nach Silvester ist noch viel mehr erlaubt.

Ich informiere Sie über Ihre Rechte und Pflichten bei der Kassen-Nachschau

Vor allem für elektronische Kassen hat der Gesetzgeber die Anforderungen deutlich verschärft. Die Aufzeichnung jedes einzelnen Geschäftsvorfalls und die Speicherung ist Pflicht. Nachträglich darf nichts mehr verändert werden können. Das Finanzamt möchte alle Daten in lesbarer Form bekommen.
Aber auch bei Kassen ohne Elektronik muss jeder Vorfall aufgezeichnet werden. Das heißt, alle Einnahmen und Ausgaben sind an jedem Tag und für jeden Tag aufzuschreiben. Die Belege sind sorgfältig aufzubewahren. Thermopapier muss kopiert werden, weil es sehr schnell verblasst.
Um Kassenführung und Aufzeichnungen noch besser kontrollieren zu können, bekommen die Prüfer des Finanzamts ab 2018 zusätzliche Rechte. Die sogenannte Kassen-Nachschau erlaubt dann unangekündigte Kontrollen in Ihren Geschäftsräumen. Sie müssen also jederzeit damit rechnen, dass ein Prüfer bei ihnen auftaucht – unabhängig davon ob Sie eine elektronische oder manuelle Kasse haben.

Gut, wenn Sie darauf vorbereitet sind. Sie sollten wissen, welche Unterlagen und Daten der Prüfer von Ihnen verlangen darf und wo die Grenzen sind.

Das Video „Die neue Kassen-Nachschau – Das sind Ihre Rechte und Pflichten“ gibt Ihnen dafür einen Überblick.
Schauen Sie sich das Video auf unserer Webseite an:  Kassen-Nachschau