Bürokratie – Abbau?
Was gibt’s Neues vom Gesetzgeber? Was hat er sich zu diesem Thema ausgedacht?
Ich verrate Ihnen die zu erwartenden Änderungen
und Bürokratie – Abbau – Punkte!
Für wen gilt’s?
Für Gewerbetreibende und Selbständige.
Zum 01.01.2017 soll sich also so manches ändern.
Im Einzelnen:
> Pflicht zur Aufbewahrung von Lieferscheinen soll wegfallen.
> Betragsgrenze zum Abgeben der Lohnsteuer – Anmeldungen soll angehoben werden – damit fallen dann mehr Arbeitgeber unter die
quartalsweise statt monatliche Abgabepflicht.
> Schwellenwert für umsatzsteuerliche Kleinbeträge (Kleinbetragsrechnungen) soll angehoben werden.
> die Grenze für Kleinunternehmer soll ebenfalls angehoben werden.
> über eine Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter wird auch noch diskutiert. Diese Erhöhung fordert zumindest unsere
Vertretung, die Bundessteuerberaterkammer, in den Entwurf des Gesetzes aufzunehmen. Dennoch bleibt abzuwarten, was davon tatsächlich in ein Gesetz einfließen wird.
Selbstverständlich begrüße ich die geplanten Neu-Regelungen, denn sie würden in meinen Augen für Gewerbetreibende und Selbständige entlasten und Bürokratie – Abbau mit sich bringen.
Möchten Sie mehr darüber wissen, dann sprechen Sie mich an!
Wie Sie Ihre Unterlagen einfach & effektiv sortieren und vorbereiten können, erfahren Sie hier:
https://steuerberatung-fritsch.de/endlich-die-papierflut-baendigen/
Ihre Steuerberaterin Andrea Fritsch
veröffentlicht am 1. Dezember 2016