Was ist uns lieb … und teuer? Das Eigenheim natürlich!

Und wenn dazu auch noch eine Eigenheimförderung möglich wäre?

Wie schön wäre das denn? Ja, es soll sogar Menschen geben, die das Alte mögen und sich gleichzeitig eine Eigenheimförderung wünschen. Hallo, altes Haus: das Baudenkmal. Das Baudenkmal kann ein Fass ohne Boden sein, ich weiß. Glücklicherweise muss der Liebhaber alter Gemäuer diese Last nicht unbedingt allein schultern. Hier kann Vater Staat unter die gebeutelten Arme greifen und fördern, wenn alles gut geht. Wenn man die Voraussetzungen dazu erfüllt. Alle. Die da sind:

Erstens

muss man Mister Fiskus nachweisen, dass man überhaupt in einem Baudenkmal wohnt. Dafür gibt es einen amtlichen Vordruck. Der hat wie folgt zu lauten: Bescheinigung gem. §§ 7 i, 10 f, 10 g und 11 b des Einkommensteuergesetzes (EStG) Ohne diese Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde läuft nix. Gar nix. Keine Diskussionen mit der Steuerbehörde. Die Jungs und Mädels bleiben bei dem Thema hart. Glauben Sie mir, ich hab da Erfahrung. Ja, Eigenheimförderung gibt’s nicht zum Nulltarif. Man muss schon was dafür tun … sich mit Behörden rumschlagen zum Beispiel.

Zweitens

müssen die Baumaßnahmen dokumentiert sein. Schießen Sie Fotos auf Teufel komm raus. Der berühmte Vorher-Nachher-Effekt. Hier sollen Sie ihn zeigen, Ihren ganzen Stolz (also das Haus, nicht Ihre Kinder …)
Sichern Sie alle Baupläne und Zeichnungen, sowohl die uralten – soweit vorhanden – als auch die neuen, die Ihre Sanierungsmaßnahmen beinhalten.

Heben Sie die Handwerkerrechnungen sowie den Schriftverkehr mit allen Behörden, Architekten, Gutachtern, Ingenieuren und Bauwerkern sorgfältig auf. Sammeln Sie die Belege über Materialeinkäufe. Sichern Sie die Bescheide des Denkmalschutzes. Alles schön chronologisch in einem Ordner. Wunderbar! Ihre Eigenheimförderung liegt zumindest im Bereich des Möglichen …

Lassen Sie sich von der Denkmalschutzbehörde laufend (zumindest einmal jährlich) bescheinigen, dass Ihre bis dato vorgenommenen Baumaßnahmen den Erfordernissen des Denkmalschutzes genügen. Sprechen Sie offen mit denen, gehen Sie ihnen auf den Zeiger. Auch dafür ist der Denkmalschutz da, der darf Sie auch beraten. Sie sollten – sofern Sie nicht sowieso alles schriftlich erledigen – zumindest Gesprächsnotizen zu Ihren Telefonaten fertigen! E-Mail-Verkehr ist vielleicht für Sie ein guter Kompromiss? Prima! Ausdrucken und ab damit zu den Akten! Die Original-Mail sichern, es geht nichts über ein Original!

Bitte nicht einfach ins Blaue hinein bauen und dabei auf eine bestehende Bescheinigung vertrauen, nur um hinterher erschrocken festzustellen: Mensch, geht ja gar nicht, was ich mir da gedacht und wie ich’s gemacht habe! Die Behörden spielen nicht mit! Denn dann ist guter Rat teuer. Soweit lassen Sie es besser gar nicht kommen. Auf Risiko spielen lohnt hier nicht. Dann schwimmt die erwünschte Eigenheimförderung ganz schnell ganz weit fort und bleibt für Sie unerreichbar …

Drittens

muss das Haus / das Baudenkmal / der Hof / das Ensemble bewohnbar sein. Bewohnbar heißt: funktionstüchtige Küche, benutzbares Badezimmer, alle Anschlüsse gemacht und Wohnräume die diese Bezeichnung verdienen. Keine Ausnahmen. Erst wenn fertig, dann is‘ fertig. Natürlich dürfen Sie auch nach Bezugsfertigkeit noch weiterbauen. Auch das kann gefördert werden. Aber erst muss es eben für Sie und Ihre Familie einigermaßen komfortabel bewohnbar sein. Eigenheimförderung – ich will dich!

Die Eigenheimförderung, will heißen die steuerliche Förderung von Objekten, die unter Denkmalschutz stehen, ist eine nicht ganz unkomplizierte Kiste. Aus diesem Grund wird einer der nächsten Blogbeiträge für die Sympathisanten ‚oller Behausungen‘ noch ein bisschen tiefer in die Materie einsteigen.

In diesem Sinne: bis bald!

Ihre Steuerberaterin Andrea Fritsch

veröffentlicht 15. November 2015