Belege sortieren … viel leichter als gedacht!
Sie haben eine super Geschäftsidee? Sie können Menschen dafür begeistern und wollen Geld verdienen?
Wenn nur die leidige Buchhaltung nicht wäre … und das lästige Belege sortieren, nicht wahr? Ich versichere Ihnen: ist alles gar nicht so schlimm!
Die geschäftlichen Kontoauszüge erhalten Sie aus dem Drucker Ihrer Bank. Da kommen die Belege praktisch schon fertig sortiert raus. Das jüngste Datum liegt oben, je älter desto weiter nach unten. Ist so ein bisschen wie in der Archäologie. Also alle Kontoauszüge rein in einen hübschen Ordner.
Natürlich kontrollieren Sie alle Bewegungen auf Ihrem Konto. Schließlich wollen Sie wissen, wie gut Ihr Unternehmen läuft. Dabei heften Sie in einem Arbeitsgang die Rechnungen direkt hinter den jeweiligen Auszug, der diese Ein- oder Auszahlung dokumentiert. Zack … den ersten Stapel haben Sie damit bereits erledigt!
Jetzt haben Sie eventuell auch Ausgaben in bar bezahlt. Auch hier erhalten Sie immer eine Rechnung oder Quittung. Das ist wichtig, denn ohne Beleg können Sie keine Betriebsausgaben buchen.
Vielleicht zahlt ja auch Ihr Kunde mal eine Rechnung bar? All diese Barausgaben und Belege sortieren Sie ganz einfach nach dem Datum. Genau wie bei den Kontoauszügen kommt der älteste Beleg nach unten … denken Sie an die Archäologen! Beispiel: der 2.Oktober 2015, darauf der 3.Oktober, darauf der 4.Oktober usw. Jetzt haben Sie zwei saubere Stapel. Sie finden jeden Geschäftsvorfall schnell und alles kann ordentlich gebucht werden.
So einfach schaffen Sie die Grundlage für eine betriebswirtschaftliche Auswertung und eine Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes.
Für Sie hat das den Vorteil, dass Sie immer einen Überblick über Ihre bereits erhaltenen Einnahmen und bezahlten Ausgaben haben. Sie wissen mit einem schnellen Blick, wo Sie mit Ihrem Unternehmen stehen. Sie kennen Ihre Ergebnisse. Und wenn Sie die Ablage zeitnah erledigen, sparen Sie sich aufwändiges Suchen und Sortieren.
Für bilanzierende Unternehmen werden die Unterlagen etwas anders aufbereitet. Aber auch das ist keine Hexerei und ganz sicher mal einen neuen Beitrag im Blog wert.
Wenn Sie über Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Bilanz mehr wissen möchten, empfehle ich Ihnen diesen Link:
EÜR oder Bilanz: Die Vorschriften für die Gewinnermittlung
http://www.deubner-online.de/taxplain/videopages/iframe_inhalt.php?kdnr=510718440
In diesem Sinne … Frohes Belege sortieren!
Ihre Steuerberaterin Andrea Fritsch
veröffentlicht 1. November 2015