Bürokratiemonster Corona Schlussabrechnung
Man versprach der Wirtschaft eine schnelle und unbürokratische Hilfe als Ausgleich für die Schließung von Unternehmen während der Pandemie. Nun endet die Frist zur Einreichung der Corona Schlussabrechnung am 31. März 2024. Was ist aus den Versprechungen geworden? Schauen Sie sich die Meinung der Steuerberater an: