Einkommensteuer leicht gemacht –
die ganze Welt der Einkommensteuer … in einem Blogpost?
Einkommensteuer leicht gemacht – ja, geht denn das?
Nun mal unter uns und ganz ehrlich (aber pssst, nicht weitersagen!): so schwer ist das mit dem Einkommensteuerrecht doch gar nicht!
Hier und heute deswegen der Versuch, die schöne bunte Welt der Einkommensteuer auf eine Seite zu bringen. Einkommensteuer leicht gemacht eben.
Vielleicht ist der Versuch auch nicht gar so ernst zu nehmen, aber probieren kann man’s ja doch mal ;o)
Also: Einkommensteuer leicht gemacht!
Es geht los mit der
Einkommensteuerpflicht:
Da kommt jetzt der altbekannte Spruch (und hier passt er haargenau).
„Von der Wiege bis zur Bahre“.
Will heißen: die Einkommensteuerpflicht beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod.
Also nix da „Babies oder Rentner steuerfrei“, nee, is‘ nich. Vor dem Gesetz sind alle gleich. Hauptsache, sie haben was zu versteuern.
Und: einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland müssen sie auch haben, die Babies, die Rentner und auch alle dazwischen.
Wohnsitz ist einfach. Weiß jeder was das ist.
Gewöhnlicher Aufenthalt? Heißt: sechs Monate in Deutschland. Oder 183 Tage. Auch ohne Wohnsitz ist man dann im Club der Steuerpflichtigen aufgenommen.
Ganz ohne Antrag, das hat doch was.
Sieben Einkunftsarten:
Siebene auf einen Streich – ach nein, das war im Märchen. In der Realität gibt’s die aber auch:
7 Einkunftsarten.
Hier der Reihe nach:
1. Land- und Forstwirtschaft
2. Gewerbebetrieb
3. Selbständige Arbeit
–> Menschen wie Steuerberater, Rechtsanwälte und andere Zeitgenossen
4. Nichtselbständige Arbeit
–> Angestellte
5. Kapitalvermögen
–> Zinsen, Dividende usw.
6. Vermietung & Verpachtung
–> Häuser, Äcker, bewegliche Güter
7. Sonstige
–> Rente, Private Veräußerungsgeschäfte = früher Spekulationsgewinne
Das hab ich mir nicht so ausgedacht, sondern der Gesetzgeber. Z. B. –> hier nachzulesen: http://www.ihk-oldenburg.de/download/einkommensteuer_fr_existenzgrnder.pdf
Hat man Einkommen aus einer dieser Einkunftsarten – schwupps, schon ist man wieder im Club der Steuerzahler gelandet. Der Eintritt hierzu heißt: Einkommensteuer zahlen.
Woher weiß man denn nun, wie viel man aus einer Einkunftsart verdient hat? Wie ermittelt man das?
Ganz einfach:
Bei Nummer 1 bis Nummer 3 heißt es rechnen
Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben = Gewinn
Bei Nummer 4, Nummer 6 und Nummer 7 heißt es
Einnahmen minus Werbungskosten = Überschuss
Den Gewinn oder den Überschuss, den muss man versteuern. Sie wissen schon: Club der lebenden Steuerzahler … statt ‚Club der toten Dichter‘ …
Ja, aber wie ermittelt man denn jetzt dieses
‚Zu versteuernde Einkommen‘
insbesondere wenn man mehrere Einkunftsarten hat?
Keine Hexerei, hier das Berechnungsschema:
Summe aller Einkünfte der Einkunftsarten 1 bis 7
abzgl. Altersentlastungsbetrag
abzgl. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
ergibt den Gesamtbetrag der Einkünfte
abzgl. Sonderausgaben (Versicherungen, Kirchensteuer, Spenden)
abzgl. außergewöhnliche Belastungen –> hier https://steuerberatung-fritsch.de/mein-mann-die-aussergewoehnliche-belastung/
ergibt das Einkommen
abzgl. Kinderfreibetrag / Kinderfreibeträge
abzgl. Ausbildungsfreibetrag –> hier https://steuerberatung-fritsch.de/von-kindern-die-ausziehen-was-zu-lernen/
ergibt das zu versteuernde Einkommen
Liegt das ermittelte ‚zu versteuernde Einkommen‘ im Jahr 2015 bei 8.473 € (2016 = 8.653 €) oder darüber, übersteigt Ihr Einkommen das sogenannte Existenzminimum und Sie sind damit definitiv, endgültig und unwiderruflich Mitglied im Club der Steuerzahler, dürfen somit jährlich Ihren Clubbeitrag entrichten und Ihre Einkommensteuererklärung abgeben.
Punktlandung. Das war der Blogpost zum Thema: Einkommensteuer leicht gemacht.
Wir lesen uns!
Ihre Steuerberaterin Andrea Fritsch
veröffentlicht: 15. April 2016