Von Kindern, die ausziehen, was zu lernen … die Ausbildung und die Steuer

Ja, wo laufen sie denn? Wo laufen sie denn hin? Nun, sie gehen fort, erlernen einen Beruf, studieren. Sollte das so weit fort sein, dass es nicht möglich ist täglich zu pendeln, aber auch nicht so weit fort, dass es gleich – sagen wir mal – das Ausland sein muss, dann Obacht !

Vielleicht lassen sich mit den lieben Kleinen ja noch Steuern sparen ?!?

Also: nehmen wir an, das Kind ist zu Zwecken von Studium und / oder Ausbildung in einer anderen Stadt Deutschlands untergebracht.

Dann muss es dort wohnen. Ob im Studentenwohnheim, in der WG oder in der schicken Eigentumswohnung, die die Eltern dort zufällig mal gekauft haben, ist jetzt mal piepegal.

Wichtig ist, folgendes zu wissen und dann gut abzuwägen:

Manche Städte erheben eine sogenannte „Zweitwohnungssteuer“ bzw. „Zweitwohnsitzsteuer“.

Das kann ins Geld gehen: Darmstadt z. B. verlangte in einem mir bekannten Fall 336 € pro Jahr. Für einen Auszubildenden! Keinerlei Ausnahmen für Azubis oder Studenten. Eben für jeden, der einen Zweitwohnsitz dort anmeldet.

Ja, sagen die Geschickten, ist doch egal, dann melde ich Herrn Sohnemann oder Frau Töchterchen eben mit Erstwohnsitz in Darmstadt an. Nix mehr mit Wohnsitz im Hotel Mama & Papa, haha. Freiheit für die Eltern. (R)Aus! Schluss. Vorbei …

Jaaaaa, klingt gut und erfreulich logisch, kann aber nach hinten losgehen. Denn jetzt kommt (wie könnte es auch anders sein) die Einkommensteuer ins Spiel!

Bei Erstwohnsitz in der elterlichen Wohnung – also bei Mama und Papa gemeldet bleiben – und Zweitwohnung in Dingsda (eben dort wo die Ausbildung stattfindet) können die stolzen Eltern zweifelsfrei einen Betrag von 924 € jährlich steuerlich absetzen.

Wie der Betrag sich schimpft? Ein fürchterlich langer, fast einschüchternder Begriff, der jetzt folgt (ein Hoch auf die Erfinder steuerlicher KraftFachausdrücke!!!)

Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung

heißt das Ding, das Eltern liebend gern haben möchten.

Also 924 € im Jahr, so so. Gezwölftelt. Heißt: pro Monat, in dem das Kind in der Ausbildungsstadt wohnt, sind 77 € absetzbar. Kann relativ viel Steuerersparnis bringen (bei gut verdienenden Eltern mit Kind ganzjährig in Ausbildung) oder auch wenig (bei nicht so gut verdienenden Eltern und / oder Kind nicht ganzjährig in fremder Stadt).

Und was soll man da jetzt machen? Die Antwort lautet – wie so oft im Steuerrecht – „Es kommt auf die tatsächlichen Verhältnisse an“.

Die Kernfrage ist: Wo hat das der Azubi oder der Studierende seinen sogenannten Lebensmittelpunkt? Dazu zwei Beispiele:

Beispiel 1
Ist der Studierende nur an den Tagen mit Vorlesungen an der Hochschule und kommt sofort heim zu Familien und Freunden am Wohnort? Dann hat der Studierende am Studienort einen Zweitwohnsitz und dann wird evtl. auch eine Zweitwohnsitzsteuer fällig. Manchmal reicht schon ein Anruf beim Einwohnermeldeamt, denn die Mitarbeiter dort wissen, ob hier oder da oder dort überhaupt eine Zweitwohnsitzsteuer existiert. Denn wie gesagt: manche Städte haben eine, manche nicht. Dafür können die Eltern in Ihrer Einkommensteuer aber den Ausbildungsfreibetrag absetzen.

Beispiel 2
Hat der Azubi seinen Lebensmittelpunkt in die Stadt seiner Ausbildungsstätte verlagert, er hat hier neue Freunde gefunden und fährt nur ab und zu seine Eltern besuchen? Dann meldet er in der neuen Stadt seinen ersten Wohnsitz, vermeidet die Zweitwohnungsteuer und seine Erziehungsberechtigten verzichten auf den Ausbildungsfreibetrag.
Man soll sich also gut überlegen, ob am Ort der Ausbildung oder des Studiums ein Erst- oder Zweitwohnsitz gegründet wird, bevor sich der Azubi / der Studierende irgendwo irgendwie anmeldet. Weil: zurück für das Jahr geht’s dann nimmer. Der Ärger ist leicht vermeidbar.

Tipp: Anruf beim Steuerberater / bei der Steuerberaterin. Der oder die kennt Ihre steuerlichen Verhältnisse und kann überschlagen, was für Sie günstiger kommt.

Bis dahin! Ihre Steuerberatung Andrea Fritsch