Die Umsatzsteuer wird abgekürzt „USt“

– da schließt sich unmittelbar der folgende Spruch an: „USt macht Frust!“ Damit es nicht so weit kommt, gebe ich Ihnen hier ein paar Tipps.

Wenn Sie Unternehmer sind und für Ihr Unternehmen Dinge oder Waren im europäischen Ausland bestellen, gehen Sie so vor!
Weisen Sie sich mit Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) als Unternehmer aus.

Der Lieferant muss natürlich genau so ein ordentlicher Unternehmer sein wie Sie. Dafür zeigt er Ihnen ebenfalls seine USt-IdNr. Die ist quasi der Fingerabdruck des Unternehmens. Um nun auch tatsächlich sicher zu sein, ob dieser Fingerabdruck, also die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer korrekt ist, prüfen Sie diese. Hilfe! rufen Sie nun. Wie soll das denn gehen? Ganz einfach: Das Bundeszentralamt für Steuern erledigt die Prüfung.

Sie klicken hier auf diesen Link BZSt. Dann füllen Sie drei Felder aus:

  • Eigener USt-IdNr.
  • Abzufragendes Land
  • Abzufragende USt-IdNr

und drücken auf „starten“. Schneller geht es nicht und sauberer kann man keine Steuern sparen.

Schauen Sie auf der Internetseite, dass die Gegenstände ohne die ausländische Umsatzsteuer berechnet werden und klicken Sie sich dabei durch bis zur Unternehmer-Eigenschaft des Lieferanten. Registrieren gleichzeitig Sie sich bei dem Anbieter als Unternehmer! Bei Amazon und Co. kann es ziemlich mühsam sein, die richtige Seite zu finden, aber es lohnt sich. Schließlich sparen Sie je nach EU-Land bis zu 27 %.

Natürlich melden Sie in Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung und der Umsatzsteuer-Erklärung, dass Sie Waren aus der EU importiert haben. Darauf zahlen Sie dann 7 % oder 19 % deutsche Umsatzsteuer. Das ist jetzt doof? Nein, denn wenn Sie nach meinem Fahrplan gerichtet haben, dürfen Sie den gleichen Betrag als Vorsteuer abziehen. Das nenne ich mal eine echte Null-Runde.

So macht Einkaufen richtig Spaß

Ihre Steuerberaterin Andrea Fritsch