Haushaltsnahe Dienstleistungen … bei Hund oder Haustier? Wie hängt das zusammen?

Hmm, Steuern sparen mit dem Haustier? Da kommt so mancher Otto-Normal-Verbraucher ins Grübeln: „Wie geht’n das?“

Bis zu 20 % des Rechnungsbetrages für die haushaltsnahen Dienstleistungen sind von der Steuerlast abziehbar.

Lassen Sie z. B. Ihren Rasen von einem Gärtner mähen, so können Sie diese Kosten (bis zu 6.000 €) beim Fiskus geltend machen.
Na, ist das erfreulich?

Wichtig dabei: Lassen Sie sich eine Rechnung schreiben und überweisen Sie den Rechnungsbetrag, sodass Sie über einen Überweisungsbeleg / Kontoauszug verfügen!

Nun zerlegen wir die beiden Wörter, um die es geht, doch mal in Ihre einzelnen Bestandteile:
Haushalt      … nahe      …    Dienst … Leistungen
bedeutet
im Haus oder in der Nähe   Arbeit    erledigen.

Das ist schon mal etwas einfacher, oder? Jetzt werden Sie sagen: „Ja danke, soweit war ich auch schon, aber was heißt das denn?“

Alsoooo: quasi alles, was im Haushalt so an Arbeit anfällt wie z. B. putzen, waschen, kochen, bügeln, Gartenarbeit, Laubfegen etc. etc., eben alles was für die Versorgung einer Familie oder für das Haustier anfällt, lassen Sie von Firmen oder Dritten erledigen.

Und seit neuestem eben auch die Betreuung des Haustieres. Denn auch dieses gehört zur Familie, oder?
Der Bundesfinanzhof – unser oberstes Steuergericht – sprach letztlich einer berufstätigen Frau den Abzug für einen in Anspruch genommenen Hunde-Gassi-Service zu, da der Terminus in einem Haushalt nicht nur „räumlich“ (also das Haus selbst) sondern auch „funktional“ (die damit verbundene Arbeit) zu sehen ist.

So, nun gehen Sie ja natürlich mit Ihrem Hund nicht nur im hauseigenen Garten spazieren, sondern über die „Grenze“ hinaus, an dem der Fiskus das Ende für die haushaltsnahe Dienstleistung zieht. Wir sprechen von der „Grundstücksgrenze“, also jene 500 qm die Herr oder Frau Müller/Meyer/Schmidt ihr eigen nennen dürfen. Das Finanzgericht Hessen als erste Instanz sah dies aber anders: Tätigkeiten wie Gassi gehen, das Haustier füttern oder reinigen werden sonst von den Besitzern persönlich erledigt. Das Haustier hat also Bezug zum Haushalt,  dementsprechende eine Haushaltszugehörigkeit, wie die gewaschene Wäsche oder jenes geputzte Fenster.

Lesen Sie auch gerne für weitere Details meinen Blog-Beitrag über die betrieblichen Handwerkerleistungen. Erfahren Sie mehr über dieses umfangreiche Thema, kompetent und locker rübergebracht. Auch hier können Sie mit den Kosten #Steuernsparen!

 

Dieser Blogbeitrag wurde erstellt von Jan Klöppel, Auszubildender Steuerfachangestellter und veröffentlicht am 28.06.2018