Vermietung an Angehörige

Vermietung an Angehörige:

So erkennt das Finanzamt günstige Gestaltungen an

Betongold wird immer beliebter. Da klassische Geldanlagen keine Renditen mehr abwerfen, ist der Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung eine mögliche Alternative.

Sie überlegen, eine Immobilie zu kaufen? Und dann? Selbst nutzen oder vermieten? Vermieten an wen? An den Partner, die Tochter oder den Sohn, an die Eltern? Das bringt einige Vorteile:

Erstens – Sie haben einen Mieter, dem Sie vertrauen können.
Zweitens – Ihr Angehöriger kann von einer günstigen Miete profitieren
Drittens – Sie können Steuern sparen.

Das funktioniert sowohl bei der Vermietung von Wohnraum als auch von Geschäftsräumen.
Für die Steuervorteile muss das Mietverhältnis allerdings so gestaltet sein, wie es unter fremden üblich ist. Da steckt der Teufel gerne mal im Detail!

Dabei geht es im Prinzip um folgende Punkte
– die Höhe der Miete
– die Höhe der Nebenkosten
– pünktliche Zahlungen der Miete und der Nebenkosten
– eine korrekte jährliche Nebenkostenabrechnung

Beispiele dafür sehen Sie in unserem neuen Video Vermietung an Angehörige: So erkennt das Finanzamt günstige Gestaltungen an.

Im Video werden die zentralen Voraussetzungen erläutert.

Schauen Sie sich das Video auf unserer Webseite an: Vermietung an Angehörige