Gewerbesteuer FAQ

Wer zahlt Gewerbesteuer?

> Grundsätzlich zahlen alle Gewerbesteuer, die einen Gewerbebetrieb haben!
(Zum Freibetrag –> siehe Berechnungsschema)

Wer will Gewerbesteuer haben?

> Die eigene Gemeinde profitiert von dieser Abgabe. Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer.

Wie wird Gewerbesteuer berechnet?

> Berechnungsschema:

Gewinn aus Gewerbebetrieb
+ Hinzurechnungen
– Kürzungen
ergibt verbleibenden Betrag

Der verbleibende Betrag wird abgerundet auf volle 100 EUR und
um den Freibetrag i. H. v. 24.500 EUR gekürzt (ggf. bis hinunter auf 0 EUR, aber nicht „ins Minus“).

 Achtung! Der Freibetrag von 24.500 EUR gilt nicht für Körperschaften (z. B. GmbH)!

Verbleibender Betrag multipliziert mit Steuermesszahl 3,5 % ergibt Messbetrag.

Der Gewerbesteuermessbetrag wird mit dem sogenannten Hebesatz multipliziert.
Der Hebesatz variiert von Gemeinde zu Gemeinde und kann sich jährlich ändern.
Eine Hausnummer zur groben Orientierung:
Hebesätze der Städte und Gemeinden im Landkreis Limburg-Weilburg zur Ermittlung der Gewerbesteuer
liegen im Jahr 2016 z. B. zwischen 285 % und 430 %.
(Quelle: Industrie- und Handelskammer Limburg)

 Gewerbesteuermessbetrag x gültiger Hebesatz für das betreffende Jahr = Gewerbesteuer eines Jahres.

Ein detailliertes Berechnungsschema finden Sie hier:

http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/steuerrecht/gewerbe_grund/berechnung/

Hinzurechnungen – was ist das?

> Hinzugerechnet werden z. B.
Entgelte für Schulden,
ein Teil der Miet- und Pachtzinsen.
Allerdings gewährt das Gesetz einen hohen Freibetrag (100.000 EUR) auf diese Hinzurechnungen.

Kürzungen – was ist das?

> Kürzungen sind z. B. auf den Einheitswert des betrieblichen Grundbesitzes vorzunehmen.

Bringt Gewerbesteuer mir auch was?

> Ein kleines Trostpflaster:

Die Gewerbesteuer ist auf die persönliche Einkommensteuer des Gewerbetreibenden anrechenbar.
Achtung! Gilt nicht für Körperschaften (z. B. GmbH)!

Wie wird Gewerbesteuer erhoben?

> Das Finanzamt erlässt einen sogenannten Gewerbesteuermessbescheid und meldet den Messbetrag der Gemeinde.
Die Gemeinde erstellt dann den Gewerbesteuerbescheid.

Was kann ich gegen Gewerbesteuer tun?

Ist man mit einem der Bescheide nicht einverstanden, erhebt man
a) Einspruch gegen den Gewerbesteuermessbescheid beim Fiskus
b) Widerspruch gegen den Gewerbesteuerbescheid bei der Gemeinde

und das Ganze jeweils bitte innerhalb eines Monats, damit die Rechtsbehelfsfrist gewahrt wird!
Wie so ein Einspruch / Widerspruch gemacht wird, habe ich für Sie –> hier https://steuerberatung-fritsch.de/steuerbescheid-und-wie-weiter/ erläutert.

Wem der Hebesatz zu hoch ist, der denke über einen Umzug mit seinem gesamten Gewerbebetrieb in strukturschwächere Regionen nach,
wo die Gewerbesteuer grundsätzlich geringer ist als in begehrten Industrie- und Ballungsräumen.
Zieht nur ein Teil des Gewerbebetriebes um, wird eine sogenannte Zerlegung durchgeführt und die Steuer gerecht auf die Gemeinden verteilt,
die den Teil des Gewerbebetriebes beherbergen.

Ist diese Steuer ein Thema, das Sie beschäftigt? Dann sprechen Sie mich an!

Ihre Steuerberaterin Andrea Fritsch                                                                                                                   veröffentlicht 15. Juli 2016