Corona Überbrückungshilfe – so beantragen Sie den neuen Zuschuss für Selbstständige und Unternehmen


Ab dem 01.07.2020 bietet die Regierung einen neuen Zuschuss  an. Denn trotz Lockerungen der Corona-Einschränkungen leiden Selbstständige und Unternehmen noch immer unter Umsatz-Einbrüchen und Liquiditäts-Problemen. Für die Zeit von Juni bis August 2020 soll deshalb die neue Überbrückungshilfe finanzielle Hilfestellung geben. Die Überbrückungshilfe ist ein Zuschuss zu laufenden Betriebskosten, die sich nicht senken oder vermeiden lassen. Hierzu zählen zum Beispiel Mieten, Kreditzinsen oder Energiekosten.

Die Corona-Sofort-Hilfe II (abgekürzt CSH II) beträgt für diese drei Monate Juni, Juli und August 2020:
– bis zu 9.000 € für Solo-Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 5 Mitarbeitern
– bis zu 15.000 € bei bis zu 10 Mitarbeitern
– bis zu 150.000 € für größere Unternehmen

Hier im Video erläutere ich Ihnen alles weitere :   > > > Überbrückungshilfe