Haushaltsnahe Dienstleistungen – haushaltsnahe Handwerkerleistungen:
Das bisschen Haushalt ist doch kein Problem …
und dann benötigt man doch Unterstützung und Hilfe bei diversen Tätigkeiten, kauft eben ‚haushaltsnahe Leistungen‘ ein.
Nur zu, keine Schande und mit ein bisschen Glück gibt’s für haushaltsnahe Leistungen von Vater Staat noch eine schöne Steuerersparnis dazu!
Ob die Reparatur Ihrer Waschmaschine, der Badumbau, die jährliche Klavierstimmung für den begabten Sprössling oder eine Kletterpartie des Gartenbaubetriebes in Ihrem Kirschbaum im Falle, dass der Kerl – also der Kirschbaum – mal gestutzt werden muss: alles ‚haushaltsnahe Leistungen‘ !
Allerdings fallen unter die Rubrik ‚haushaltsnahe Leistungen‘ nur der Arbeitslohn und die Fahrtkosten, kein Material und keine Maschinenstunden.
Was kann ich also tun, um Mister Fiskus an meinen Baustellen zu beteiligen?
- Arbeitszeit und darauf entfallenden Rechnungsbetrag extra ausweisen lassen in der Rechnung,
- per Überweisung zahlen (wichtig! darf nicht bar sein!)
- Rechnung und Überweisungsbeleg bzw. Kontoauszug als Nachweise gut aufheben,
und dann als Belohnung für den Fleiß die haushaltsnahen Leistungen steuerlich geltend machen.
Ein gutes Gefühl!
Es gelten Höchstbeträge:
Zum einen die Grenze von 6.000 € für die Summe aller Handwerkerleistungen (Arbeitslohn!).
Einen weiteren – davon unabhängigen – Abzug gibt es für Dienstleistungen.
Und, ganz wichtig, für Mieter: Nebenkostenabrechnung anschauen, denn auch darin könnten sich haushaltsnahe Leistungen verstecken!
Wenn Sie zu diesem Thema gern noch mehr sehen und hören möchten, schauen Sie doch einfach hier auf meiner website unter „Tools – Videos“. Dort finden Sie Video-Tipps für alle Steuerzahler, darunter auch den Beitrag „Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten: So kassieren Sie einen Steuerbonus“
oder direkt unter http://www.deubner-online.de/taxplain/videopages/iframe_inhalt.php?kdnr=510718440
Gern berate ich Sie detailliert zu diesen Themen.
Ihre Steuerberaterin
Andrea Fritsch