Renten und Steuerpflicht: Was Sie unbedingt wissen sollten
Nicht für alle Rentner wird die kräftigste Rentenerhöhung seit über 20 Jahren so hoch ausfallen wie erwartet.
Denn durch die Erhöhung müssen mehr als 160.000 Rentner erstmals eine Steuererklärung abgeben und Einkommensteuer zahlen.
2017 werden insgesamt 4,4 Millionen Rentner eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, weil ihre Rente den Grundfreibetrag übersteigt. Das ist bereits jeder fünfte Rentner! Und der Anteil steigt in den kommenden Jahren weiter.
Zum 1. Juli 2016 sind die Renten zwischen 4,25 % und und 5,95 % gestiegen. So stark wie seit mehr als 20 Jahren nicht mehr. Das ist erfreulich.
Allerdings kann es auch bedeuten, dass Rentner dadurch eine Steuererklärung abgeben und Steuern zahlen müssen.
Der Grund: Das Einkommen ist nur bis zum Grundfreibetrag für 2016 von 8.652 € (Alleinstehende) bzw. 17.304 € (zusammen veranlagte Partner) steuerfrei.
Der Grundfreibetrag für 2017 beträgt 8.820 € für Alleinstehende und 17.640 € für zusammen veranlagte Partner.
Wer in einem Jahr mehr einnimmt, wird vom Fiskus zur Kasse gebeten.
Zwar ist nicht die komplette Rente steuerpflichtig. Aber der steuerpflichtige Anteil für Neurentner steigt. Wer 2016 in Rente ging, muss bereits 72 % seiner Rente versteuern. Wer 2017 erstmals Rente bezieht, versteuert 74 % der Bezüge.
Und: Viele Rentner haben weitere Einkünfte, z.B. aus vermieteten Immobilien, Zinsen und andere Kapitaleinküfte, Betriebsrenten usw., die natürlich ebenfalls steuerpflichtig sind.
Das Video „Renten und Steuerpflicht: Was Sie unbedingt wissen sollten“ informiert darüber, ob auch Sie oder vielleicht Ihre Eltern oder Schwiegereltern von den Änderungen betroffen sind und was Sie beachten müssen. Schauen Sie es sich gleich auf unserer Webseite unter folgendem Link an:
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Ihre Steuerberaterin Andrea Fritsch
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