Kirchenaustritt? Wie bekomme ich das hin?
Ich werde immer öfter gefragt, wie sich ein Kirchenaustritt steuerlich auswirkt und wie man ihn bewerkstelligt. Und tatsächlich wird als Hauptgrund die Kirchensteuer genannt, wenn jemand der Institution den Rücken kehrt. Ich möchte auf andere Gründe auch gar nicht eingehen sondern nur kurz schildern, wie man einen Kirchenaustritt beantragt:
Ein Kirchenaustritt muss von Ihnen persönlich bei einem Ortsgericht, beim Amtsgericht oder bei einem Notar erklärt werden.
Sie benötigen dazu einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit einer Meldebestätigung. Diese darf höchstens 6 Monate alt sein.
Wenn Sie verheiratet sind, sollten Sie zusätzlich die Angaben zu Datum und Ort der Eheschließung parat haben.
In der Regel können Sie beim Bürgerbüro der Stadt oder der Gemeinde Ihren Austritt erklären.
Steuerlich wird für jeden Monat den Sie der Kirche angehören, ein zwölftel der Kirchensteuer erhoben.
Sie sollten den geplanten Schritt also unbedingt rechtzeitig machen!
Wenn Sie also noch im Februar 2017 austreten, würden Sie 10/12 der Kirchensteuer für 2017 sparen.
Einige Bundesländer erheben das sogenannte „besondere Kirchgeld“ wenn der Ehepartner zwar kein Einkommen hat, aber Mitglied der evangelischen oder katholischen Kirche ist. Es beträgt je nach dem zu versteuernden Einkommen zwischen 96 und 3.600 €.
Achtung:
Manchmal wird nach vielen Jahren Ihr Kirchenaustritt angezweifelt.
Nach derzeitiger Rechtslage sind Sie in der Beweispflicht, Ihren Austritt nachzuweisen.
Einige Amtskirchen spekulieren darauf, dass ihre früheren Mitglieder die Bescheinigung über den Kirchenaustritt nicht aufbewahren und fordern dann oftmals Jahre später einen Beweis dafür. Sollten Sie das Dokument nicht mehr vorlegen können, droht in diesem Falle eine Kirchensteuer-Nachzahlung für 6 Jahre zuzüglich Verzinsung!
Sollten Sie hierzu Fragen haben, bin ich für Sie da.
Ihre Steuerberaterin Andrea Fritsch
veröffentlicht am 01. Februar 2017