Aktuelle Steuererklärungsfristen ab 2018

Eine Änderung bei den Steuererklärungsfristen? Aha! Was ändert sich denn da?
Nun, erfreulicherweise müssen Sie als Steuerpflichtiger die Steuererklärungen nicht mehr wie bisher bis Ende Mai abgeben.
Sie dürfen sich ab 2018 Zeit lassen bis Ende Juli. Das gilt für Steuerpflichtige, die sich nicht von einem Steuerberater steuerlich beraten lassen.

Aber keine Angst: auch Steuerpflichtige, die sich vom Steuerberater vertreten lassen, erhalten ab 2018 zwei Monate mehr Zeit, Ihre Steuererklärungen abzugeben!
Sie müssen die Erklärung erst bis 28. Februar des übernächsten Jahres einreichen (bisher 31.12. des Folgejahres).

Der Bundesrat hat am 17.06.2016 dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens zugestimmt.
Das gibt’s hier im Detail nachzulesen:

http://www2.nwb.de/portal/content/ir/beitraege/beitrag_1486117.aspx

Allerdings gibt es noch eine Kröte zu schlucken:
Wird eine Steuererklärung verspätet eingereicht, droht auch künftig ein Verspätungszuschlag, der sich an der Höhe der festgesetzten Steuer orientiert. Das kann also teuer werden.
Es lohnt demnach noch immer, das leidige Thema „Steuererklärungsfristen“ frühzeitig anzupacken!

Haben Sie hierzu Fragen, zögern Sie nicht, mich anzusprechen.
Ihre Steuerberaterin Andrea Fritsch                                                                                                                      veröffentlicht 1. September 2016