Umsatzsteuersenkung: Das ist bei der kurzfristigen Umstellung zu beachten

Die kurzfristige Umsatzsteuersenkung ist gültig. Sie bedeutet aber für alle einen erheblichen Verwaltungsaufwand.

Zusätzlich ergeben sich böse Steuerfallen. Bei der Umstellung der Kassensysteme müssen Sie nun höllisch aufpassen.
Sowohl Ausgangs- als auch bei Eingangsrechnungen prüfen Sie jetzt noch sorgfältiger auf den korrekten Steuersatz. Wichtig: Weder das Ausstellungsdatum, noch der Zeitpunkt der Bezahlung ist entscheidend, ob 19% / 7% oder 16% / 5% anzuwenden sind. Es kommt auf den Zeitpunkt der Leistung bzw. auf den Leistungszeitraum an. Liegt der vor dem 1.7.2020, muss die Rechnung 19% / 7% Umsatzsteuer enthalten. Wird die Leistung in der Zeit vom 1.7. bis 31.12.2020 erbracht, gilt der abgesenkte Umsatzsteuersatz. Stimmt hier etwas nicht, müssen Rechnungen aufwendig korrigiert werden. Und schlimmstenfalls zahlen Sie zu viel Steuern.

Das gilt auch bei Rechnungen, an die viele gar nicht denken, wie Dauerrechnungen z.B. für Leasing- oder Mietverträge!


Für Unternehmer in der Gastronomie gelten zusätzliche Besonderheiten.

Das Video gibt einen Überblick über typische Stolperfallen.  Folgen Sie einfach dem Link: Umsatzsteuersenkung 

Ihre Steuerberaterin
Andrea Fritsch