Kryptowährungen – Bitcoin & Co.: Was ist das überhaupt?
Bitcoin & Co. gehören zu den sogenannten Kryptowährungen. Mäuse, Zaster und Moneten. Sie sind derzeit in aller Munde.
Kryptowährungen sind digitale Zahlungsmittel. Sie ermöglichen einen digitalen Zahlungsverkehr unter Umgehung der zentralen Banken. Das digitale Zahlungsmittel untersteht somit keiner Behörde oder Organisation.
Das bekannteste Beispiel ist der Bitcoin. Allein diesen hat die Bundesregierung im Jahr 2013 als „Rechnungseinheit“ rechtlich und steuerlich anerkannt. „Rechnungseinheit“ soll heißen: eine Art privates Geld. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin sieht den Bitcoin vergleichbar mit Devisen. Sie stellt aber gleichzeitig fest, dass diese Einheit weder ein gesetzliches Zahlungsmittel ist noch dass es sich hierbei um Devisen, Sorten oder sogenanntes E-Geld handelt.
Wir haben es also mit einer quasi „synthetisch erzeugten“ Währung zu tun. Und die funktioniert – genau wie „echtes“ Geld, das man anfassen kann – nur dann, wenn alle Beteiligten ein gewisses Vertrauen in die virtuelle Währung setzen.
Steuerlich unterliegt der Handel z. B. mit Waren gegen Bezahlung durch Bitcoins ganz normal den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes.
Allerdings ist der Handel mit Bitcoins (also An- und Verkauf der Kryptowährung) ein Geldgeschäft, das von der Umsatzsteuer befreit ist. Dazu gehört auch der Umtausch konventioneller Währungen in die virtuelle Währung Bitcoin. Das hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 22. Oktober 2015 entschieden.
Kryptowährungen – Bitcoin & Co.: Wie funktionieren nun solche Transaktionen?
Dazu bedient man sich der sogenannten Blockchain. Das ist eine Technologie, die ein öffentliches elektronisches Register ermöglicht. Dieses öffentliche elektronische Register erfasst die Herkunft und Verwendung jedes einzelnen Bitcoins und die Transaktionen der Teilnehmer. In der Blockchain ist es quasi unmöglich, darin gespeicherte Informationen zu manipulieren, zu verändern oder zu löschen.
Der Erwerb oder Verkauf von Bitcoins sowie anderer Kryptowährungen ist über eine Devisenbörse oder eine Internet-Börse möglich. Wer sich informieren möchte, kann dies z. B. unter www.finanzen.net tun.
Wer Kryptowährungen im Privatvermögen hält, für den haben Wertveränderungen (aktuell die Hoch-Phase – oder soll ich besser sagen: „Hoch-Blase?“) keine steuerlichen Folgen. Vor einem Verkauf sollten Sie jedoch immer bedenken, dass es sich um ein Privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG handeln kann, früher bekannt unter dem Namen „Spekulationsgeschäft“. Kursgewinne werden also besteuert; Kursverluste können mittels Verlustfeststellungsbescheid festgeschrieben und in die Zukunft mitgenommen werden.
Bewahren Sie Ankauf-Unterlagen gut auf und dokumentieren Sie den Handel sorgfältig! Das gilt übrigens auch für jedes andere Geldgeschäft an der Börse oder über Ihre Bank, nicht nur für Kryptowährungen.
Halten Sie Bitcoin & Co. allerdings im Betriebsvermögen Ihrer Firma, beachten Sie bitte, dass die Thematik immer stärker in den Fokus der Finanzverwaltung rückt, je mehr in aller Welt mit Kryptowährungen gehandelt wird. Sichere Aussagen des Fiskus hierzu gibt es praktisch nicht. Die Behandlung in der Bilanz wird sich ergo so lange an den Grundsätzen für die üblichen, anerkannten Devisen „entlanghangeln“ müssen.
Klar ist, dass
a) der Gegenwert der Kryptowährung in Euro auszuweisen ist,
b) Betriebseinnahmen, die in Bitcoins oder anderen Kryptowährungen zufließen, genauso zu erfassen und zu versteuern sind wie die üblichen Zahlungsmittel,
c) Kursgewinne oder -verluste steuerlich relevant sind – es existieren keine „Haltefristen“.
Spannendes Thema!
Meine Ausführungen können nur als Überblick „an der Oberfläche kratzen“. Ich bin jedoch sicher, dass wir in der Zukunft noch viel von den Kryptowährungen zu hören bekommen …
In diesem Sinne,
bleiben Sie uns gewogen,
Ihre Steuerberaterin Andrea Fritsch veröffentlicht am 15. Dezember 2017