Kindergeld rasch beantragen lohnt sich
Schon vor der Geburt Kindergeld beantragen?
Eltern, die schon frühzeitig Kindergeld für ihren Nachwuchs beantragen, haben am Ende mehr davon. FAZ.NET klärt auf, was es dabei zu beachten gilt.
Von ALEXANDER HAHN
Von der Geburt an steht Eltern für jedes Kind ein Kindergeld zu.
Ein Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse lohnt sich. Der Fiskus zahlt immerhin jeweils 194 Euro für das erste und zweite Kind, 200 Euro für das dritte sowie 225 Euro ab dem vierten Kind. Berechtigt zum Bezug von Kindergeld ist nicht das Kind selbst – auch nicht wenn es volljährig ist – sondern die Eltern.
Für Neugeborene wird Kindergeld ab dem Monat der Geburt gewährt. Um schnellstmöglich die Kindergeldzahlungen zu erhalten, ist es empfehlenswert, den Antrag bereits vor der Geburt zu stellen, Wirksamkeit erhält er aber erst, wenn die Geburtsurkunde nach der Geburt nachgereicht wird. Ausgezahlt wird Kindergeld grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr.
Nur noch für sechs Monate rückwirkend
Befindet sich ein volljähriges Kind jedoch noch in allgemeiner Schulausbildung oder in der ersten Berufsausbildung oder dem Erststudium, so haben Eltern weiterhin grundsätzlich vollen Kindergeldanspruch. Das gilt auch für Kinder in einer zweiten oder weiteren Ausbildung, solange sie unter 25 Jahre alt sind. Zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, wie zwischen Bachelor- und Masterstudium, wird Kindergeld aber höchstens für vier Monate weitergezahlt. Problem: Nicht immer wissen Eltern das. Insbesondere bei erwachsenen Kindern zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr sollten sich deshalb Eltern schnell informieren, ob ein Anspruch auf Kindergeld besteht oder nicht. Denn der Antrag kann nunmehr nur noch für sechs Monate rückwirkend beantragt werden.
Grund ist eine Gesetzesänderung, die Betrugs- und Missbrauchsfälle verhindern soll. Die Auszahlungsfrist betrug zuvor noch vier Jahre. Die Neuregelung ist auf Anträge anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2017 eingehen. Besteht der Anspruch auf Kindergeld beispielsweise seit dem 1. Februar 2018, muss der Antrag spätestens bis Ende August 2018 eingegangen sein, um kein Kindergeld zu „verschenken“.
Ein Antrag sollte daher gegebenenfalls bereits dann gestellt werden, wenn die Kindergeldgewährung möglich erscheint. Fehlen noch Unterlagen, können diese nachgereicht werden.
Der Autor ist Steuerberater bei KPMG in Frankfurt.
Quelle: F.A.S.