Förderprogramm zur Optimierung Ihrer Heizung
Förderprogramm aus aktuellem Anlass!
Das Bundeswirtschaftsministerium, kurz: BMWi, startet ein neues Förderprogramm. Beginn der Maßnahme ist der 1. August 2016. Hier kommt also die brandaktuelle Info:
Die Brennstoffzellen-Technologie ermöglicht eine gleichzeitige hocheffiziente Strom- und Wärmeerzeugung. Dafür wird durch den Austausch Ihrer alten Pumpe eine Energieersparnis erzielt.
Der hydraulische Abgleich ermöglicht die Optimierung Ihres bestehenden Heizsystems in der Weise, dass nur noch die Wärme verbraucht wird, die Sie auch tatsächlich benötigen – z. B. würden damit die Fälle unnötig heißer Heizkörper oder eben auch kalter Heizkörper einfach nicht mehr vorkommen in Ihrer Wohnung.
> Förderprogramm zur Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich
Förderprogramm 1: Wie und in welcher Höhe wird gefördert?
Das Förderprogramm wird durch die größte Förderbank, die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), aufgelegt. Folglich sind Anträge direkt bei der KfW zu stellen. Und das geht so:
Ab Mitte August 2016 (vermutlich 10. August) stehen alle notwendigen Informationen zum Förderprogramm „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle“ auf der Seite der KfW zur Verfügung www.kfw.de/433. Dort werden ein Merkblatt zum Programm sowie ein sogenanntes Reservierungsformular abrufbar sein.
1. Schritt: Ab diesem Zeitpunkt können Interessierte – für einen Übergangszeitraum bis zum 01. Dezember 2016 – die Förderung für die Brennstoffzellen-Heizung bei der KfW mit diesem Reservierungsformular reservieren. Im Anschluss erhalten Interessierte durch die KfW eine verbindliche Bestätigung der Reservierung.
Und nun der
2. Schritt: Nach Erhalt dieser Bestätigung kann mit dem Vorhaben begonnen werden. Zwischen dem 1. und 30. Dezember müssen die Antragsdaten zusätzlich im KfW-Zuschussportal unter Verwendung einer gültigen Bestätigung zum Antrag eingegeben werden. Dies entspricht dem bereits bewährten Verfahren in den Programmen „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“.
Wichtig: Ab dem 01. Dezember 2016 können alle Anträge über das KfW-Zuschussportal gestellt werden.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss mit einem Grundbetrag von 5.700 Euro und einem leistungsabhängigen Betrag (Zusatz) von 450 Euro je angefangener 100 W elektrische Leistung. Die Förderung ist mit den KWKG-Zulagen kumulierbar (heißt: gleichzeitig kombinierbar).
> Förderung von Brennstoffzellen-Heizungen
Förderprogramm 2: Wie und in welcher Höhe wird gefördert?
Das Förderprogramm wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) herausgegeben. Folglich sind Anträge direkt beim BAFA zu stellen.
Die Antragstellung erfolgt in nur 2 Schritten:
1. Schritt: Zunächst ist eine Registrierung auf der Internetseite des BAFA erforderlich. Diese ist ab dem 01. August 2016 freigeschaltet. Nach erfolgter Registrierung kann mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden.
und
2. Schritt: Erst nach Registrierung und Umsetzung muss der eigentliche Antrag zusammen mit der Rechnung beim BAFA eingereicht werden (ab dem 15. August 2016 möglich). Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
Gefördert werden jeweils 30 Prozent der förderfähigen Maßnahmenkosten.
Beide Maßnahmen sollen also bestehende Heizungsanlagen optimieren.
Das Programm nennt sich „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle“.
Abschließend hier noch die Links für ergänzende Informationen:
Quelle: BMWi, Pressemitteilung vom 1. August 2016
Also, Ihr Eigenheimbesitzer und Heizungserneuerer: Ran an den Speck!
Ihre Steuerberaterin Andrea Fritsch veröffentlicht 4. August 2016