Elektronische Kassen: Diese verschärften Anforderungen kommen auf Sie zu
Elektronische Kassen stehen im Focus von Bundesfinanzminister Schäuble, denn er hat Kassenmanipulationen den Kampf angesagt.
Kassen werden nächstes Jahr noch stärker als ohnehin schon im Fokus der Betriebsprüfer stehen. Denn um Missbrauch zu verhindern, wurden die Regeln verschärft.
Spätestens ab 1.1.2017 müssen elektronische Registrierkassen
• jeden Geschäftsvorfall einzeln aufzeichnen,
• die Daten unveränderbar speichern und
• jederzeit vom Finanzamt ausgelesen werden können.
Die Anforderung: Alle steuerlich relevanten Einzeldaten sollen unveränderbar und vollständig aufbewahrt werden. Es ist also nicht gewollt, dass nur ausgedrucktes Papier aufgehoben wird. Archiviert werden bitte alle Bedienungsanleitungen, Programmieranleitungen, Updates und Protokolle über die Einrichtung von Verkäufer-, Kellner- und Trainingsspeichern. Damit die Kassenaufzeichnungen vollständig sind, gehören auch alle Tagesendsummenbons in die Finanzbuchhaltung. Diese sogenannten Z-Bons sind fortlaufend nummeriert und drucken den Nullstellenzähler.
Besonders wichtig bei der Kasse sind die folgenden Punkte:
- alle Kassenbewegungen müssen zeitnah aufgezeichnet werden. Das bedeutet, der Kassenbericht ist an jedem Tag und für jeden Tag zu schreiben
- alle Beträge sind centgenau einzutragen
- alle Einnahmen und alle Ausgaben sind nach dem Datum, also in der richtigen Reihenfolge vorzunehmen
- jederzeit kann ein sogenannter Kassensturz vorgenommen werden. Das bedeutet, das Geld in der Kasse stimmt mit den Aufzeichnungen im Kassenbuch überein
- der Kassenbestand kann niemals negativ sein
- Eintragungen im Kassenbuch dürfen nicht nachträglich überschrieben werden. Auch Zwischenräume und / oder Leerzeilen sind zu vermeiden.
Während der üblichen Geschäftszeiten kann das Finanzamt ohne vorherige Ankündigung eine Kassen-Nachschau durchführen. Werden dabei Verstöße festgestellt, können diese als Steuerordnungswidrigkeit mit bis zu 25.000 € geahndet werden. Zusätzlich drohen Schätzungen zu den Erlösen.
Das Video „Elektronische Kassen: Diese verschärften Anforderungen kommen auf Sie zu“ gibt Ihnen einen Überblick über die aktuellen Regelungen für Kassen. Gern können Sie sich hier auf unserer Webseite das Video unter folgendem Link ansehen:
Daher unsere Empfehlung: Prüfen Sie jetzt, ob Ihre Kassen die verschärften Anforderungen erfüllen. Denn evtl. ist eine Nachrüstung oder sogar eine Neuanschaffung nötig.
Gerne unterstütze ich Sie bei der Prüfung.
Ihre Steuerberaterin Andrea Fritsch
veröffentlicht 1. Oktober 2016
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