Bürokratie-Abbau, die zweite …
Über den geplanten Versuch zum Bürokratie-Abbau hatte ich mich bereits hier ausgelassen.
Aktuell hat der Bundesrat u. a. folgende Maßnahmen beschlossen, die Arbeitgeber und Unternehmer betreffen:
> Die Grenze für Kleinbetragsrechnungen wird auf 250 € erhöht (zuvor: 150 €).
Ganz allgemein müssen Kleinbetragsrechnungen nicht die gleichen hohen Anforderungen erfüllen,
die an „ganz normale“ Rechnungen gestellt werden.
Dennoch bleibt der Vorsteuerabzug beim Empfänger erhalten.
> Die Grenze zur Abgabe von vierteljährlichen Lohnsteuer-Anmeldungen wird auf 5.000 € erhöht (zuvor: 4.000 €).
> Das Statut der sogenannten „Geringwertigen Wirtschaftsgüter“ beginnt nun erst bei 250 € (zuvor: 150 €).
Heißt im Klartext: Käufe bis 249 € werden in voller Höhe direkt den Betriebsausgaben zugeordnet. Es existiert bis zu dieser Höhe für Anschaffungs- oder auch Herstellungskosten keine gesonderte Aufzeichnungspflicht.
> Die steuerliche Frist zum Aufbewahren Ihrer Lieferscheine endet nunmehr
mit dem Erhalt (für den Empfänger)
bzw. den Versand (für den Leistenden) der Rechnung!
Diese Neuregelungen gelten grundsätzlich ab dem 01.01.2017.
Ausnahme: „Geringwertige Wirtschaftsgüter“ sind noch bis einschließlich zum 31.12.2017 gesondert aufzuzeichnen.
Meines Erachtens sind die kleinen Erleichterungsmaßnahmen für Selbständige und Gewerbetreibende notwendig und fällig.
Umso besser, dass sie nun umgesetzt werden!
Ihre Steuerberaterin Andrea Fritsch veröffentlicht am 01.07.2017