GoBD „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“
GoBD – um was geht es?
Das Bundesfinanzministerium hat die Anforderungen an die Buchführung in Unternehmen deutlich verschärft. Davon betroffen sind alle
Selbstständigen und Unternehmer – auch diejenigen, die gar nicht zur Buchführung verpflichtet sind.
Auslöser sind die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“.
Die Finanzverwaltung schreibt damit vor, dass „jeder Geschäftsvorfall“ zu belegen ist (Rz. 61). Darüber hinaus legen die GoBD fest, wann und wie die Belege zu erfassen und aufzubewahren sind.
Hier einige Beispiele aus den Regelungen der GoBD:
• Erstmalige Vorschrift von Fristen für die Erfassung von Belegen
• Verpflichtung zur Etablierung eines internen Kontrollsystems (IKS)
• Verpflichtung zur Dokumentation der Buchungsverfahren und der verwendeten Systeme
Sie müssen Ihre Geschäftsabläufe nun schnell darauf einstellen. Deshalb besteht dringender Handlungsbedarf!
Einen Überblick über die neuen Anforderungen durch die GoBD gibt Ihnen unser aktuelles Video „Elektronische Buchführung: Diese verschärften Regeln müssen ab 2015 alle Selbstständigen beachten“. Es fasst die zentralen Grundsätze für Ihre elektronische Buchführung zusammen.
Sie sehen, die Materie selbst ist schon sehr komplex. Außerdem lassen die Vorschriften viele Fragen offen. Das Video kann deshalb nicht umfassend informieren. Es zeigt aber die wichtigsten Anforderungen auf und soll bei Ihnen ein Grundverständnis für die Regelungen und ihre Tragweite schaffen.
Bitte beachten Sie: Die Regelungen sind für jeden Selbstständigen und jedes Unternehmen individuell anzuwenden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung eines Buchführungskonzepts. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Ihre Steuerberaterin Andrea Fritsch