Altersvorsorge aufbauen und die Zukunft gestalten
Nun bieten viele Arbeitgeber die Möglichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge.
Da denke ich doch: Super! War da nicht was mit steuer- und sozialversicherungsfreiem Ansparen? Und eventuell gibt der Arbeitgeber noch einen Zuschuss? Stimmt alles nur teilweise, denn die Auszahlung wird später voll besteuert. Zusätzlich verlangt die Kranken- und Pflegeversicherung die vollen Beiträge. Das bedeutet, statt 9,65 % werden mindestens 19,3 % Sozialversicherung fällig.
Wenn der Arbeitgeber mindestens 20 % zuschießt, kann diese Form der Altersvorsorge eine attraktive Wahl sein.
Wie sieht es mit einer Lebensversicherung aus?
Hier werden seit Jahren die Renditen nach unten korrigiert. Außerdem zahlt man eine Reihe von Beiträgen ein, die aber nicht der eigenen Altersvorsorge zu Gute kommen sondern Provisionen für den Vermittler sind. Schaut man sich den sogenannten Rückkaufswert an, ist dieser häufig deutlich geringer als die bereits einbezahlten Versicherungsbeiträge. Die ausgewiesene Überschussbeteiligung steht lediglich auf dem Papier und wird von der Versicherung nicht garantiert. Steuerlich sind die Beiträge für Lebensversicherungen, die nach dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden, nicht mehr absetzbar.
Die Riester-Rente wurde mit großem Werbeaufwand eingeführt.
Das ist gleichzeitig der größte Kritikpunkt! Viel Geld der Versicherten geht in die Verwaltung und ist somit für die Altersvorsorge verloren. Positiv ist, dass der Staat besonders für Familien mit Kindern hohe Zulagen zahlt. Die Riester Rente gehört allerdings nicht zu den variablen Angeboten. Nur wer den Vertrag nicht vorzeitig kündigt behält die Steuervorteile und Extrazulagen!
Ähnlich wie die Riester Rente ist die Rürup-Rente „gestrickt“. Die Rürup-Rente ist für Selbstständige, Unternehmer und Beamte konzipiert. Der Versicherungsnehmer kann einen Einmalbetrag einzahlen oder die Beiträge monatlich entrichten. Eine Vertragskündigung ist auch hier nicht vorgesehen. Es gibt lediglich ein Rücktrittsrecht innerhalb der ersten 30 Tage.
Statt eine Lebensversicherung, Riester oder Rürup-Rente zu kündigen, kann man den Vertrag beitragsfrei stellen. Dann werden die bereits eingezahlten Beiträge weiter verzinst und später als Rente ausgezahlt.
Kündigung ist immer die schlechteste Wahl! Steuervorteile und Zulagen müssen zurückgezahlt werden und das schmerzt die Geldbörse empfindlich.
Waren dies nun schon alle Möglichkeiten, für das Alter vorzusorgen? Nein, natürlich nicht!
Ganz „Old School“ ist der Bausparvertrag.
Als sogenannte „Vermögenswirksame Leistung“ erhält man oft einen Zuschuss vom Arbeitgeber. Die Bausparsumme sollte am Anfang recht niedrig sein. Ein Vertrag über 7.500 € ist relativ schnell angespart.
Beispiel:
monatlich 40 € als Vermögenswirksame Leistung
zusätzlich 100 € Sparrate
ergibt ein Vermögen von 1.680 € im Jahr
Auch hier winken staatliche Extras. Wenn das zu versteuernde Einkommen nicht mehr als 25.600 € für Ledige bzw. 51.200 € für Verheiratete beträgt, hat man Anspruch auf Wohnungsbauprämie.
Zu guter Letzt möchte ich noch die Banksparpläne und Aktienindexfonds erwähnen.
Hier bieten die Banken eine Fülle von Produkten an. Grundsätzlich gilt: nur was man versteht, sollte man kaufen!
Informieren Sie sich vor Abschluss eines Vertrages über das Internet, Fachzeitschriften, Verbraucherzentrale oder bei einem neutralen Berater gegen Honorar.
Die Augen vor der Zukunft zu verschließen ist keine Option. Eine Absicherung durch den Ehe-Partner ist ziemlich trügerisch.
Es klingt nicht schön, aber jede Partnerschaft wird irgendwann aufgelöst. Entweder durch Trennung, Scheidung oder Tod. Dann zählt nur das, was man selbst auf der hohen Kante hat. Machen Sie einen Check und blicken Sie nach vorn.
Siehe meine Beiträge hier:
https://steuerberatung-fritsch.de/trennung-und-scheidung/
https://steuerberatung-fritsch.de/category/ehe-und-familie/
Ihre Steuerberaterin Andrea Fritsch veröffentlicht 15. August 2016