Geringwertige Wirtschaftsgüter
Geringwertige Wirtschaftsgüter steueroptimiert abschreiben Wirtschaftsgüter sind grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren. Sofern es sich bei diesen um abnutzbare Wirtschaftsgüter handelt, sind sie im Rahmen der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abzuschreiben. Das Steuerrecht liefert Ihnen jedoch einige Vereinfachungen für Wirtschaftsgüter von geringem Wert, die zu einer selbständigen Nutzung fähig sind. Sie kennen doch das alte Sprichtwort: [...]